BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 94

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licher Punkt. Da keine Wortmeldung dazu vorliegt, möchte ich darauf hinweisen, es ist eine Artikel-15a-B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern betreffend die Struk­turfonds, und ich möchte Sie hier noch einmal darauf aufmerksam machen, weil mich eine Zeitung bereits ein bisschen „zerrissen“ hat: Ich habe bereits auf europäischer Ebene dafür Sorge getragen, dass wir in Erstgespräche darüber eintreten, dass die Fondsbereiche, wie wir sie in Österreich haben, nämlich 1,4 Milliarden € für die Jah­re 2007 bis 2013, ohne die ländliche Entwicklung, anderen Kontrollmechanismen un­terliegen müssen als in Ländern, die für ein Projekt so viel Geld zur Verfügung haben, wie wir für ein ganzes Bundesland zur Verfügung haben. Es wird nicht mehr möglich sein, regionalpolitische Projekte zu machen, wenn die Verwaltungskosten sozusagen die Gelder, die wir bekommen, „killen“, weil keiner mehr bereit ist, ob des Verwaltungs­aufwandes auch Projekte durchzuführen.

Ich möchte das hier in der Länderkammer besonders betonen, weil ja die Länder die­jenigen sind, die letzten Endes auch gesagt haben, was das denn für Projekte sein sol­len, und sie werden auch in Zukunft bestimmen, welche Projekte vor Ort in der Regio­nalpolitik umgesetzt werden sollen. Ich denke, es ist im Interesse der Länder, und es muss auch im Interesse dieser Kammer sein, dass wir versuchen, Kontrollmechanis­men natürlich effizient zu gestalten, aber nicht so, dass die Kontrolle sozusagen ein Overkill für die tatsächliche Umsetzung ist.

Ich würde Sie nur bitten, wenn Sie wieder davon hören: Ich bin nicht für Missbrauchs­förderung, im Gegenteil, der Missbrauch gehört abgestellt, aber ich bin dafür, dass wir eine vernünftige Relation zwischen Kontrolle und dem haben, was überhaupt noch zu tun möglich ist. Daher wollte ich Sie auch hier darüber informieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.12


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit ange­nommen.

14.13.1610. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend Änderungen des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbei­tung personenbezogener Daten, die den Europäischen Gemeinschaften den Bei­tritt ermöglichen (42 d.B. und 375 d.B. sowie 7839/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend das Zusatzproto­koll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Ver-


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