BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 47

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Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März 2008 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Breiner. Ich erteile ihm dieses.

 


10.42.13

Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! So sehr wir die Verän­derungen im Bundesministerium schätzen – mit der vorliegenden Gesetzesvorlage sind wir nicht einmal zufrieden.

Wir und nicht nur wir, sondern auch die KünstlerInnen in Österreich, sehen dieses Ge­setz als den falschen Ansatz an. Er hilft nicht dort, wo er helfen sollte, nämlich bei der tatsächlichen sozialen Absicherung der Künstlerinnen und Künstler. Viele der Künstle­rInnen und Kunstschaffenden haben keinen Anspruch auf Krankengeld, sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und viele der KünstlerInnen leben unter der Ar­mutsgrenze.

Wir haben im Ausschuss nachgefragt: 6 900 Künstlerinnen und Künstler nehmen das bestehende Gesetz in Anspruch; jene unter der Grenze der 3 500 € kommen darin nicht einmal vor. Wir fordern daher, dass es ein zeitgemäßes Gesetz zur sozialen Ab­sicherung von Künstlerinnen und Künstlern geben soll.

Kunst braucht Zeit, das ist nichts Neues. Sie soll durch die Tätigkeit Konfrontation schaffen mit unserer realen Wirklichkeit. Das geht natürlich nicht von heute auf mor­gen. Und genau in dieser Zeit, die Künstlerinnen und Künstler brauchen, sind sie ohne Versorgung, ohne Einkommen und, wie wir wissen, wenn es eben unter die Grenze von 3 500 € geht, überhaupt ohne jede Hilfe (Bundesrat Mayer: Sozialhilfe!), Sozial­hilfe, auch vom Einkommen her.

Wenn sie aber durch diese Phase durchkommen, dann sind wir natürlich stolz auf die österreichischen Künstlerinnen und Künstler, und das zu Recht. Ohne ihre musischen Fähigkeiten – und das betrifft nicht nur die Schulen, sondern auch unsere gesamte Ge­sellschaft – wäre unsere Gesellschaft weder liberal, noch aufgeklärt.

Wir haben im Parlament eine Initiative eingebracht, die den Künstlerinnen und Künst­lern eine monatliche Absicherung von 900 € garantieren soll, sofern sie nicht durch eigenes Einkommen erreicht wird. Diese 900 € Einkommen inkludieren natürlich Sozi­alversicherungsabgaben, Pensionsversicherungsabgaben, sodass Künstlerinnen und Künstler auch einen Anspruch aus diesen erwarten können.

Dieses Gesetz, das es heute zu ändern gilt, hat diesen Anspruch nie erreicht. Der Ge­danke dahinter kommt aus einer schwarz-blauen Regierung. Und was uns wirklich sehr verwundert, ist, dass es hier zwar Verbesserungen gibt – klarerweise, das sei einge­standen –, dass aber der Inhalt und der Gedanke dieses Gesetzes nicht geändert wor­den sind, wobei Sie bereits im Frühjahr 2007 eine Veränderung zumindest der Einkom­mensgrenze angekündigt haben.

Die Künstlerinnen und Künstler in Österreich haben auf diese Veränderungen gehofft, ihre Erwartungen wurden nicht erfüllt. Wir wissen, der Kulturrat hat protestiert, es hat Demos gegeben, aber keine Veränderung.

Was ein weiterer, fast erschütternder Punkt ist, ist der veraltete Kunstbegriff, der die­sem Gesetz innewohnt, der sich an der Qualität der Werke orientiert. Es kann doch nicht sein, dass es ein Gremium gibt, das über den Wert der Kunst entscheidet. Inter-


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