BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 48

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national gesehen kostet das viele Kunstexperten und mit der Kunstszene Vertraute nur mehr ein Lächeln. Es ist aber in Wirklichkeit schlicht und einfach peinlich.

Die Korrektur, die hier beschlossen wird, stellt keine befriedigende Lösung dar. Ich hof­fe – ich bin mir fast sicher –, dass es nicht die letzte Debatte sein wird, die wir darüber führen werden. Der Kompromiss, der dabei herausgekommen ist, mag im Rahmen die­ses Gesetzes gerade noch durchgehen. Einer sozialen Absicherung der Künstlerinnen und Künstler, die wir meines Erachtens dringendst benötigten, kommt es in keiner Weise nahe. Daher werden wir diesem Gesetz nicht unsere Zustimmung geben. (Bei­fall bei den Grünen.)

10.47


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Hladny. Ich erteile ihr dieses.

 


10.47.51

Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kollegen! Wir ÖsterreicherInnen können stolz sein auf unser Land, denn wir sind reich an Vielfalt von Künstlerinnen und Künstlern sowie an Vielfalt von Kulturinitiativen.

Aber gerade die meisten Künstler gehören nicht zu jenem Personenkreis, die mit Ein­kommen gesegnet sind, obwohl sie eine hohe Qualität an Kunst vermitteln und daher entsprechend sozialversicherungsmäßig abgesichert werden müssten.

Die freien Künstler bräuchten ein gutes soziales Netz, das ihnen die Freiheit und Si­cherheit garantiert, unabhängig arbeiten zu können. Künstler dürfen nicht in die Rolle der Bittsteller gedrängt werden.

Die Novelle des vorliegenden Gesetzes stellt einen großen Schritt in die richtige Rich­tung dar. Eine der wesentlichen Maßnahmen betrifft unter anderem die Kranken- und Unfallversicherung. Bisher konnte der Künstler-Sozialversicherungsfonds nur Zuschüs­se zur Pensionsversicherung der selbständigen Künstler leisten. Künftig erfolgt eine Er­weiterung auch auf die Zuschüsse zur Kranken- und Unfallversicherung.

Künstler mit niedrigem Einkommen werden damit auch den Höchstzuschuss von 1 026 € beziehen können. Weiters werden Regelungen getroffen, um bestehende Här­tefälle zu lösen und Rückforderungen in Zukunft nicht nur aus einem wirtschaftlichen Blickwinkel zu betrachten, sondern auch die soziale Komponente zu berücksichtigen, das heißt, dass nicht gleich alles auf einmal zurückgezahlt werden muss, sondern nur jener Betrag, der über- oder unterschritten wurde.

Frau Bundesministerin Schmied und ihrem Team ist es gelungen, dieses Gesetz so zu reformieren, dass es für die Kunstschaffenden in unserem Land, die es nötig haben, eine echte soziale Unterstützung darstellt.

Die bisherige Gesetzeslage wurde in vielen Bereichen optimiert, ohne dass dadurch den Gemeinden und Ländern mehr Kosten entstehen.

Auch die Sorgepflicht für Kinder ist ein wesentlicher Aspekt, um Frauen in der Kunst wirksam zu unterstützen und um natürlich auch die Vereinbarkeit von Beruf und Fa­milie für Frauen und Männer, die künstlerisch tätig sind und in Partnerschaft leben, zu verbessern.

Die Neuregelung des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes löst mit deutlicher sozialdemokratischer Handschrift ein wesentliches Problem für freischaffende Künstler. Deshalb wird meine Fraktion dieser Gesetzesänderung die Zustimmung erteilen. (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

10.50

 


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