reagieren, was da noch auf uns zukommt, und die Gesetze so anzupassen und so zu verändern, wie wir sie zur jeweiligen Zeit benötigen.
Dass Pflege Teamarbeit sein muss, kommt auch im Gesetz vor. Dass das im professionellen Bereich natürlich nur auf Intensivstationen so stattfinden kann, ist eine klare Sache – das hängt auch von den Finanzen, die man zur Verfügung hat, ab –, dass aber Pflege generell von Teams durchgeführt gehört – und da wird die Dokumentation sicher einiges verändern und auch zum Guten wenden –, ist eine unbedingte Notwendigkeit.
Ein Punkt – Sie haben ihn schon angeschnitten – ist die Pflege zu Hause, die durch Familienmitglieder und hier im Besonderen durch Frauen durchgeführt wird. Ich glaube, man sollte sich überlegen, welche Hilfen man diesen Personen auch im sozialen Bereich, auch im Sinne eines Mentorings oder wie immer man das bezeichnet, gibt, denn gerade diese Frauen, die ja rund um die Uhr pflegen, sind besonderen Belastungen ausgesetzt.
Dass durch die Pflege 20 Prozent der Familien auch noch an der Armutsgrenze sind, ist eigentlich Auftrag genug, hier eine schnelle Änderung herbeizuführen.
All diese Änderungen, die wir heute beschließen werden, finden unsere Zustimmung, und mein Dank gilt allen, die sich bemüht haben, für Menschen wirksam zu werden, die in besonderen Situationen sind, die sich nämlich in Pflege befinden oder als Pflegepersonal tätig sind. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Wolfinger.)
11.53
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist offensichtlich nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend ein Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Zahnärztegesetz geändert werden (433 d.B. und 478 d.B. sowie 7903/BR d.B.)
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