BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 73

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schen Republik bezüglich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes – so heißt unsere heutige Diskussion und Beratung zu diesem Abkommen.

Das Abkommen zwischen den beiden Staaten sollte der Sicherheit, dem Strahlen­schutz und dem Austausch von Ideen zum Thema Sicherheit dienen. Im Besonderen sollten die Zielsetzungen des Melker Abkommens und deren Vertragsgrundlage beider Staaten für das Miteinander von Vertrauen getragen sein. Die wichtigsten Änderungen sollten sein – und dafür müssen wir uns einsetzen –: Ausweitung der Informations­pflicht, also ausführlichere gegenseitige Informationsmitteilung für die Vertragsparteien, Zusammenarbeit im Bereich des Notfallschutzes, Anpassung des regelmäßigen auto­matischen Datenaustausches, erhebliche Erweiterung des Informationsaustausches über Kernanlagen durch ausdrückliche Einbeziehung großer Veränderungen – auch für Nachbarn –, Schaffung von Rechtsgrundlagen, auch für Einzelfälle.

Derzeit gibt es keine Verbesserung der Streitbeilegungsbestimmung. Der Umweltaus­schuss des Nationalrates hat den Staatsvertrag vom 4. März 2008 in Verhandlung ge­nommen. Mit Stimmenmehrheit hat der Ausschuss beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen. Mit dem einge­brachten Entschließungsantrag zum Kernkraftwerk Temelín wurde mit Stimmenmehr­heit eine Begründung beigegeben, die lautet:

Die Mitglieder der Bundesregierung wurden ersucht, an die Regierung der Tschechi­schen Republik als Vertragspartnerin des Melker Protokolls heranzutreten und einzu­fordern, „dass mit der erfolgten Kollaudierung umgehend der Nachweis der Umsetzung aller offenen Sicherheitsmaßnahmen betreffend das AKW Temelín wie im Anhang I (BGBl. 2001/266) festgelegt, erbracht wird“.

Eine Völkerrechtsklage wegen Bruchs des Melker Vertrages ist einzuleiten, „sollte die­ser Nachweis durch die Tschechische Republik nicht umgehend erbracht werden kön­nen“.

Von technischer Seite kam bis heute keine Antwort auf den Melker Vertrag bezie­hungsweise auf die Vertragsbestimmungen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im Juni 2007 hat der tschechische Außenminister Fürst Schwarzenberg, der auch die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzt, eine sehr starke, negative Aussage gegen alle österreichischen Staatsbürger getätigt.

Der Fürst sagte: Die Österreicher sind Trottel, komplette Narren und total verwirrte Menschen! (Heiterkeit.) – Ich war der Meinung, dass sich ein Mitglied der österreichi­schen Bundesregierung, der Herr Bundeskanzler oder der Herr Vizekanzler vor die ös­terreichische Bevölkerung stellt und den österreichischen Staatsbürger und tschechi­schen Außenminister und Fürsten des europäischen Hochadels in die Schranken weist. (Heiterkeit.) Für mich ist das eine extreme Entgleisung. Dafür müsste man von Herrn Schwarzenberg von der österreichischen Bundesregierung eine Entschuldigung verlangen.

Herr Bundesrat Konecny, die Kraftmeierei kommt von tschechischer und nicht von österreichischer Seite. Als Bundesrat verlange ich die Einhaltung des Melker Vertrages von der Tschechischen Republik! 170 Störfälle in den letzten fünf Jahren im Atomkraft­werk Temelín sollten für uns alle schon zu viel sein. Ich werde meine Zustimmung nicht geben. – Danke. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

12.31


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. – Bitte.

 


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