referieren. Ich kann das auch nicht, weder fachlich noch aufgrund der Komplexität dieses Themas. Wenn es aber 2 500 Einsprüche, Meinungen, Stellungnahmen gibt, dann ist das ein Zeichen dafür, dass dieses Thema die Menschen, die dort leben, oder solche, die sich berufen fühlen, tatsächlich bewegt.
Wir haben dazu ordnungsgemäße rechtliche Verfahren. Mein Vertrauen in die österreichische Rechtsordnung ist so, dass ich davon ausgehe, dass das allfällige Ergebnis eines Genehmigungsverfahrens auf diese Bedenken eingeht oder sie zu entkräften in der Lage ist.
Ich glaube nicht, dass man ein Argument absolut nehmen und sagen kann, es gibt 2 500 Stellungnahmen. 2 500 Meinungen irgendwo sichtbar zu machen ist unter anderem eine organisatorische Aufgabe. Sie werden in einem Verfahren, für das wir eine gesetzliche Grundlage haben, abgearbeitet werden, und am Ende wird eine Entscheidung stehen. Diese Entscheidung ist nicht notwendigerweise endgültig, sie kann auch noch einmal angefochten werden. Das ist in einem Rechtsstaat so, und dieser Rechtsstaat wird sich auch in diesem Fall, davon bin ich überzeugt, bewähren.
Meine Damen und Herren, es wäre sicherlich gut, nicht so punktuell anhand von zwei internationalen Übereinkommen, die wir gehabt haben, auch in diesem Haus diese komplexe energiepolitische Situation zu diskutieren. Ich warne noch einmal davor, es punktuell zu tun. Es gibt selbstverständlich kein Projekt, das nicht irgendwelche Nachteile hat, und diese sind gegenüber den Vorteilen abzuwägen. Die Antwort ist nicht nur im Einzelfall zu geben, sondern auch im Gesamtzusammenhang einer nationalen Energiewirtschaft, eines wachsenden Energiebedarfes und der unterschiedlichen Auswirkungen von Energiequellen.
Ich habe ein paar kritische Bemerkungen zur Windenergie von mir gegeben. Das heißt nicht, dass ich diese Form als solche für nicht lebensberechtigt halte, aber es ist schon klar, dass wir dort mit massiven Auswirkungen, um es einmal neutral zu formulieren, konfrontiert sind.
Wir haben in Österreich ein Interesse an einer denkmalgerechten Gestaltung unserer Stadtzentren, unserer Stadtkerne, vieler Landschaften. Dächer, die zu dieser Landschaft gehören, verbieten leider auch die Anbringung entsprechender Geräte oder Energieproduzenten, und die muss ich ja irgendwo hinstellen.
Ich kann sie – Sonnenenergie – etwa an einen Berghang stellen. Schön ist das auch nicht, aber es gibt eine notwendige Abwägung von Interessen. Wenn ich eine Hütte, eine alpine Anlage mit Strom versorge, ist es mit Sicherheit im Gesamtzusammenhang richtig, die teilweise Verschandelung eines Stückes Landschaft in Kauf zu nehmen, statt sehr viel mehr ... (Zwischenrufe der Bundesrätinnen Kerschbaum und Konrad.) – Bitte um Entschuldigung, hören Sie mir zu, ich bin gerade dafür! Sie haben so einen merkwürdigen Beißreflex. (Bundesrätin Konrad: Nein, das haben wir von Ihnen gelernt!) Dies ist also wesentlich weniger umweltschädigend, als über viele Kilometer Berglandschaft eine Leitung dorthin zu legen. (Bundesrat Breiner nickt.) – Der Kollege nickt, er hat mir zugehört; bitte tun Sie das auch.
Dieser Gesamtzusammenhang ist also zu berücksichtigen. Er ist auch im Falle dieses Kraftwerkes zu berücksichtigen und wird auch mit Sicherheit berücksichtigt werden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
13.44
Präsident Helmut Kritzinger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Weiss. –Bitte.
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