BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 93

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13.44.22

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die jahrzehntelange Vorgeschichte dieses Übereinkommens ist bereits dargelegt worden.

Wir haben im Ausschuss auch darüber Informationen bekommen, zusätzlich zu jenen, die in der Regierungsvorlage stehen, warum das so lange gedauert hat. Kollege Konecny hat schon darauf hingewiesen, dass wir nach der Paraphierung des Überein­kommens der EU beigetreten sind, was natürlich die Ausgangslage deutlich verändert hat; da war hinsichtlich der Ausnahmen vom Mehrwertsteuersystem eine Ermächtigung einzuholen. Das ist beispielsweise für den Umsatz der Baukantinen eines solchen Kraftwerkes von Bedeutung.

Die Ermächtigung ist im Vorjahr eingetroffen. Die Regierungsvorlage wurde sodann am 4. Februar dem Nationalrat zugeleitet und kann bereits heute abschließend behandelt werden. Zügiger geht es, jedenfalls im Bereich der Bundesgesetzgebung, nun wirklich nicht. Wir werden die Ratifizierung mit der notwendigen verfassungsmäßigen Zustim­mung abschließen.

Sie erfolgt, was bei Staatsverträgen ja selten ist, nicht einstimmig, sondern, wie bereits im Nationalrat, gegen die Stimmen der Grünen, obwohl, was für den Bundesrat eigent­lich relevant sein sollte, kein einziges Bundesland einen Einwand hatte, auch nicht das ausschließlich betroffene Bundesland Tirol.

Die aus dem Nationalrat bereits bekannten Gründe für die Ablehnung wurden auch hier von der Kollegin Konrad dargelegt. Strittig ist also die Errichtung eines weiteren Was­serkraftwerkes am Oberlauf des Inn, für das mit dem Abkommen die nötige völker­rechtliche Grundlage für die dann erst nachfolgenden innerstaatlichen Genehmigungs­verfahren geschaffen werden soll.

Wenn wir uns vor Augen führen, und das wurde auch schon mehrfach angesprochen, dass der Verzicht auf Atomstrom mit Energiesparen und Solar- oder Windenergie allein nicht kompensiert werden kann, dann, meine ich, ist die Ablehnung von Wasserkraft­werken nicht schlüssig.

Es ist zwangsläufig so, dass sie in den gewohnten Naturhaushalt eingreifen, aber ohne die notwendige Güterabwägung hätten wir in Österreich wohl überhaupt keine Nutzung der Wasserkraft für die Gewinnung elektrischer Energie.

Wenn Sie sich einmal ansehen, wie die Gegend bei Kaprun oder bei uns in der Silvretta vor dem Kraftwerksbau ausgesehen hat und wie das beschrieben wird in viel­fältiger Hinsicht, hinsichtlich der Natur und Pflanzenwelt, die dort zu finden war, dann können Sie sich unschwer das Ausmaß von Bürgerprotesten ausmalen, das man heute damit ernten würde, wenn so ein Kraftwerksprojekt neu umgesetzt werden müsste.

Die Problematik des Pumpspeicherstroms hat Herr Kollege Konecny bereits zutreffend ausgeführt. Ich ergänze das mit einem Beispiel aus der Praxis. Wir haben bei uns in der Silvretta jetzt gerade im Zusammenwirken mit deutschen Stromabnehmern ein neues Pumpspeicherkraftwerk errichtet. Und jetzt sage ich Ihnen, wer der Hauptbe­darfsträger dieser Pumpspeicherenergie ist: Das sind die norddeutschen Windkraft­werke, die diese Ausgleichsenergie benötigen und deren Funktionsfähigkeit nicht ge­währleistet wäre, wenn diese Energie nicht bereitgestellt werden könnte.

Natürlich dürfen die notwendige Güterabwägung und das Plädoyer für die Nutzung von Wasserkraft aus nachhaltiger Quelle kein Freibrief für unverhältnismäßige Eingriffe sein, wie am Beispiel der Donauauen ja hinlänglich zu lernen war und auch gelernt wurde, wie ich denke.

 


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