BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 94

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Die Forderung nach umweltrelevanten Verbesserungen bei einem konkreten Projekt ist Gegenstand des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens. Wenn Frau Kollegin Kon­rad das Ausräumen ökologischer Bedenken gefordert hat, dann setzt das ja voraus, dass diese in einem rechtsstaatlichen und bei uns ausführlich vorgesehenen Verfahren bewertet und argumentiert werden können.

Wenn Sie den Staatsvertrag ablehnen, entziehen Sie ja dieser Abwägung die recht­liche Grundlage, und hier beißt sich bei Ihrer Argumentation die Katze letztlich in den Schwanz.

Wenn man mit einem konkreten Projekt nicht zufrieden ist oder Einwände dagegen hat, dann ist das verständlich und muss im dafür vorgesehenen Verfahren ausdiskutiert werden. Dann sollte das allerdings kein Grund sein, das Abkommen an sich abzuleh­nen, das in seinem Artikel 5 ja ausdrücklich – und den empfehle ich zur Lektüre – eine ausreichende Rücksichtnahmepflicht vorsieht. Ich zitiere, weil Sie es offenbar nicht gelesen haben:

„Die Vertragsstaaten werden bei der Erteilung der Berechtigung neben den Interessen der Wasserkraftnutzung und der Energieversorgung auch die anderen öffentlichen Interessen berücksichtigen, insbesondere die Umweltverträglichkeit, den Hochwas­serschutz, den Gewässerschutz, die Wasserversorgung, die Fischerei, die Walderhal­tung, den Naturschutz und das Landschaftsbild. Sie werden den Berechtigten“ – also den Kraftwerksbetreiber – „insbesondere verpflichten, unterhalb der Fassungen bzw. Talsperren im Rahmen der zufliessenden Wassermengen entsprechend angemessene Restwassermengen abfliessen zu lassen.“

Soweit Artikel 5 des Vertrages, den Sie mit Ihrem Votum hier ebenfalls ablehnen.

Ich fasse zusammen: Ein solcher Inhalt des Abkommens müsste es eigentlich im Bun­desrat auch den Grünen möglich machen, ihm die Zustimmung nicht zu versagen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

13.49


Präsident Helmut Kritzinger: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Dr. Winkler das Wort. – Bitte.

 


13.50.10

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Hans Winkler: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon einiges von dem gesagt worden, was ich etwas brei­ter hätte ausführen wollen. Ich kann mich daher relativ kurz fassen.

Dieses Abkommen ist zunächst ein völkerrechtlicher Vertrag. Das ist auch der Grund, warum das Außenministerium hier vertreten und dafür zuständig ist. Es ist ein etwas ungewöhnlicher völkerrechtlicher Vertrag, weil es üblicherweise keine bilateralen Ab­kommen gibt, die es dann letztlich den nationalen Verfahren überlassen, ob der Ge­genstand des Vertrages auch tatsächlich in die Tat umgesetzt wird oder nicht. Übli­cherweise wird in einem bilateralen Vertrag etwas vereinbart, was dann durchgeführt wird.

In diesem Fall – ich würde das als Rahmenabkommen bezeichnen oder als Ermächti­gungsabkommen, das ist wahrscheinlich der bessere Ausdruck – ist es ein Abkommen, das unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen nationalen Verfahren positiv ausge­hen, einen Vertragsgegenstand zum Inhalt hat. Und das ist das Wesentliche und wurde auch schon von Professor Konecny und Bundesrat Weiss gesagt. Unter der Vorausset­zung, dass diese nationalen Verfahren positiv ausgehen, wird es zur Errichtung dieses Kraftwerkes kommen. Wenn dem nicht so ist, dann wird es dazu nicht kommen. Und


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