BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 127

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Sie müssen bedenken, dass neben Lebensmittel- und Energie- die Wohnkosten in den letzten Jahren am erheblichsten gestiegen sind.

Das Steigen der Wohnkosten ist bei genauer Betrachtung natürlich wesentlich facet­tenreicher: Neben der Miete kommen in den letzten Jahren natürlich auch die steigen­den Betriebskosten dazu. Diese Betriebskosten sind, kann man beinahe sagen, teil­weise fast zu einer zweiten Miete angewachsen. Die Ursachen sind vielfältig; einen Teil habe ich schon genannt, das sind die gestiegenen und steigenden Energiekosten.

In einer unserer letzten Bundesratssitzungen haben wir – und ich denke, auch zu Recht – reklamiert, dass die Gesetze so schnell durch das Parlament durchgegangen sind. In diesem Fall, Frau Ministerin, bin ich Ihnen aber dankbar, dass wir es hier wirk­lich sehr rasch abwickeln haben können, weil es den Menschen jetzt und sofort hilft und eine wichtige Maßnahme für die Menschen ist, die diese Entlastung jetzt brau­chen.

Worum geht es denn ganz konkret? – Bisher erhöhten sich die Richtwertmieten einmal jährlich, entsprechend dem Verbraucherpreisindex vom Monat Dezember, der heran­gezogen wurde. Der Dezember-Index ist aber in der Regel und im Durchschnitt gese­hen meistens einer der höchsten Indices, und es kam daher eigentlich zu einer relativ starken Erhöhung.

Die neue Berechnung wird so funktionieren, dass es einen Durchschnittswert des gan­zen Jahres gibt. Diese neue Regelung ergibt jetzt sofort bei den Richtwertmieten ab Mai, dass es nicht zu einer Erhöhung um 3,6 Prozent kommt, sondern nur zu einer Er­höhung um schwach 2,2 Prozent.

Wer sind die Profiteure dieser Regelung? – Zum einen all jene, die in Altbauten woh­nen, konkret in jenen, die nach dem 1. März 1994 vermietet wurden. Das sind immer­hin 350 000 Haushalte. Weiters profitieren indirekt auch all jene, die in Wohnungen von gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften leben und wohnen. Auch hier treffen wir mit dieser Maßnahme über 300 000 Haushalte, die betroffen sind.

Ich bin froh, Frau Ministerin, dass Sie diese Thematik so konstruktiv und rasch mit un­serem Koalitionspartner angegangen sind und hier eine gemeinsame und, so meine ich, gute Lösung gefunden haben, die all jenen direkt hilft, die vom Ansteigen der Prei­se in den letzten Monaten besonders betroffen waren.

Ich sehe auch, dass dieses Gesetz ein Teil eines Weges ist, den wir beschreiten. Es ist ein erster, wichtiger Schritt, und ich glaube auch, dass es durch die von Ihnen schon geplante und angekündigte größere Mietrechtsreform in diesem Bereich noch zu weite­ren Verbesserungen kommen wird, denn ein gemeinsames Ziel sollten wir vor Augen haben: Wir sollten in diesem Bereich Rahmenbedingungen schaffen, die Wohnen leist­bar machen und eine sozial gerechte Mietenentwicklung garantieren. Wir stimmen die­ser Gesetzesvorlage gerne zu.

Betonen möchte ich auch, dass das im Nationalrat einstimmig behandelt wurde und im Ausschuss des Bundesrates ebenfalls einstimmig. Ich möchte daher der Opposition für das einhellige Akzeptieren dieser Gesetzesvorlage einen Dank aussprechen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

16.00


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. – Bitte.

 


16.00.42

Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Beim letzten Bundes-


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