BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 130

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nahmen beschlossen. Der Punkt mit der neuen Valorisierung bei den Richtwertmieten war jetzt ein besonders dringender. Hätten wir jetzt nicht schnell gehandelt, wären die alten Regelungen mit 1. April zur Anwendung gekommen und der Dezemberwert der Inflationsrate, der ungerechtfertigt im Vergleich zum Jahresdurchschnitt hohe Anpas­sungen ergeben hat.

Es ist ein erster Schritt im Bereich des Komplexes Mietrecht-Wohnrecht. Es wird auch aus anderen Ressorts Beiträge geben. Konkret hat das Wirtschaftsministerium bereits einen Entwurf zur Begrenzung der Maklergebühren ausgesendet. Im Finanzministe­rium gibt es Vorbereitungen im Hinblick auf die Vergebührung der Mietverträge. Für den Herbst planen wir eine größere Novelle zum Mietrechtsgesetz, in der unter ande­rem die bereits vereinbarte Formel – nämlich fünfprozentige Anpassungen – auch bei den Richtwertmieten, so wie jetzt bei den Kategoriemieten, zum Tragen kommen soll, sowie einige andere Maßnahmen, wobei wir uns da auf eine Einigung der Sozialpart­ner stützen können.

Ich darf mich hier bei allen Fraktionen bedanken, die die schnelle Vorgangsweise im Nationalrat möglich gemacht haben, insbesondere bei Herrn Dr. Sonnberger, Bauten­sprecher der ÖVP, der mein Verhandlungspartner war, wobei wir in guter gemeinsamer oberösterreichischer Tradition diese Vereinbarungen in Linz in einer nächtlichen Sit­zung ausgehandelt haben.

Wir haben auch andere Modelle durchgerechnet, nämlich schon jetzt bei den Richt­werten auf einen fünfprozentigen Schwellenwert zu gehen. Das hätte allerdings heuer dazu geführt, dass wir den Mietern wahrscheinlich ausgerechnet vor Weihnachten eine entsprechende Erhöhung hätten zumuten müssen. Ich denke daher, dass diese kleine­ren Schritte – also 2,2 Prozent jetzt – besser sind, als jetzt auf eine Erhöhung zu ver­zichten, dann aber ausgerechnet im Dezember eine fünfprozentige Erhöhung durch­führen zu müssen.

Da keine Redezeitbeschränkung vorgesehen ist, möchte ich hier noch etwas zum nächsten Punkt sagen. Die Kollegin aus Tirol hat gemeint, dass es immer um die ers­ten Wohnungen geht. (Bundesrätin MMag. Eibinger: Ich komme aus der Steier­mark!) – Aus der Steiermark, Entschuldigung. Ich glaube, Sie haben sich auf eine Ta­gung der Jungen ÖVP in Tirol bezogen und erwähnt, dass besonders die finanzielle Situation von Jungfamilien zu berücksichtigen ist, und zwar sowohl bei Mietwohnun­gen, aber auch zum Beispiel beim Kauf von Eigentumswohnungen oder beim Haus­bau. Auf genau diese Situation zielt unser Bauträgervertragsgesetz.

Die Novellierungen, die wir hier vorsehen, sollen insbesondere Käufer von Wohnungen besser sichern. Sie sollen sichern, dass für die Raten, die sie zahlen, auch die Gegen­leistung erbracht wird, dass übergebenes Geld sorgsam gehütet wird und dass für Ge­währleistungsfälle nach Abnahme der Wohnung durch einen Haftrücklass noch Geld vorhanden bleibt.

Es handelt sich da meistens um die größte Investition, die Familien tätigen. Wir wissen ja alle von sehr vielen Fällen, dass es hier zu großen Problemen kommen kann, die die jungen Leute um ihre Ersparnisse bringen beziehungsweise um das Geld, das sie viel­leicht von den Eltern dazubekommen haben. Ich denke, auch dieses Bauträgerver­tragsgesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Wohnbedürfnisses, insbeson­dere von jüngeren Familien. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

16.12


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke, Frau Ministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

 


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