BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 129

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16.04.41

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden die­sem Punkt unsere Zustimmung geben, wie auch schon im Ausschuss.

Ich möchte trotzdem ein paar Punkte anmerken, die unserer Meinung nach noch ver­besserungswürdig wären und noch nicht ganz zufriedenstellend sind bei dieser Rege­lung. Worum es sich inhaltlich handelt, ist in dieser Diskussion ja schon geklärt worden. Unser Problem ist vor allem, dass die Verbesserungen, die es jetzt tatsächlich geben wird, viele, aber bei Weitem nicht alle erfassen, die von höheren Mieten betroffen sind. 350 000 Mieterinnen und Mieter werden davon profitieren. Das sind jene, die für ihre Wohnung nach dem Richtwertmietsystem zahlen. Wer aber nach dem Kategoriemiet­system zahlt, ist davon nicht betroffen – und das sind immerhin 400 000 Menschen.

Es gab zwar ursprünglich einen Vorschlag, wonach auch diese Mieten mit einbezogen gewesen wären. Es gab auch einen Vorschlag, der generell eine Erhöhung der Richt­wertmieten erst ab einem Schwellenwert von 10 Prozent vorgesehen hätte. Das wurde jetzt leider nicht umgesetzt. Wir hätten es aber durchaus begrüßt, wenn das gemacht worden wäre.

Seit 2001 sind die Mietkosten in Österreich immens angestiegen. Die Löhne, wie wir wissen, sind leider nicht mit gestiegen. Ich glaube, es ist ganz nachvollziehbar, dass es volkswirtschaftlich nicht gerade sinnvoll ist, wenn Menschen immer mehr Geld für Mieten, Mietnebenkosten und so weiter ausgeben müssen und dann weniger Geld übrig bleibt, das sie für andere Dinge ausgeben können. Das ist auch für die Wirtschaft nicht gerade ein wünschenswerter Zustand. Deshalb kann man kurz gefasst nur sagen: Wohnen muss billiger werden, Wohnen muss leistbar werden.

Ich komme aus Innsbruck, einer der teuersten Wohngegenden in Österreich – ich glau­be, es ist die drittteuerste. Was Menschen in Innsbruck für Mieten ausgeben – das be­ginnt bei WG-Zimmern und geht hin bis zu Wohnungen –, ist deutlich mehr, als es zum Beispiel in Wien der Fall ist. Es ist für viele Menschen schon wirklich ein Problem, sich das leisten zu können.

Wir werden dieser Änderung heute jedenfalls zustimmen, weil sie zumindest für einen Teil der Betroffenen tatsächlich eine Verbesserung darstellt. Wir werden uns allerdings genau anschauen, was bei der angekündigten Reform noch kommen wird. Es gibt gro­ßen Handlungsbedarf in vielen Bereichen, wobei ich jetzt als Stichwörter die Mietzins­obergrenzen, die Vergebührung von Mietverträgen und den Betriebskostenkatalog er­wähnen möchte. Da sind sehr viele Dinge mit eingerechnet, die die Mieterinnen und Mieter zu bezahlen haben, bei denen man aber diskutieren könnte, ob das nicht eigent­lich die Vermieter zu finanzieren hätten.

Unsere Zustimmung wird es jedenfalls geben. (Allgemeiner Beifall.)

16.07


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Berger. – Bitte.

 


16.07.44

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Da­men und Herren! Ich freue mich sehr, dass dieses Gesetz allseitige Unterstützung erfahren hat und erfahren wird. Es war tatsächlich ein erster Schritt im Rahmen eines Gesamtpaketes der Bundesregierung, mit dem wir Maßnahmen gegen die Folgen der Inflation – soweit das in der Macht der Bundesregierung beziehungsweise des Gesetz­gebers steht – setzen wollen. Es wurden auch im Ministerrat mittlerweile andere Maß-


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