11. Punkt: Jahresvorschau des BMGFJ 2008 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission für 2008, des 18-Monate-Programms der deutschen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaft sowie des 6-monatigen Schwerpunktprogramms des slowenischen Vorsitzes
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird
13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz – VAIG) geändert wird
14. Punkt: Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits samt Anlagen
15. Punkt: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
16. Punkt: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen und Berichtigungsprotokolle
17. Punkt: Bericht der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten an das österreichische Parlament betreffend EU-Arbeitsprogramm 2008
18. Punkt: Wahl eines Vertreters Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates
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Inhalt
Bundesrat
Schreiben des Vizekanzlers Mag. Wilhelm Molterer gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zum Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen .................................................................................... 10
Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten Dr. Johannes Kyrle gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten VIII bis XV und XXII bis XXVII durch den Herrn Bundespräsidenten 10
Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichte ......................................................................................................................................... 13
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