BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 87

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15.05.51

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Jahresvorschau kann man entweder zur Kenntnis nehmen oder aber nicht zur Kenntnis nehmen, wenn man Kritik daran zu üben hat. Ich finde es zwar erfreulich, dass es eine solche Jahresvorschau für die einzelnen Ministeriumsbereiche gibt, und im Großen und Ganzen haben wir auch keinen Einwand dagegen, diese ist aber eine, die leider ein paar Dinge enthält, die wir schon sehr kritisch beleuchten wollen. Ich möchte das auch gerne begründen.

Punkt eins ist die Vereinfachungsinitiative, und zwar die Änderung der Verordnung für Änderungen an Arzneimitteln; betrifft Human- und Tierarzneimittel. Diese Initiative hat zur Grundlage, den Verwaltungsaufwand für die Industrie abzubauen. Es ist durchaus immer lobenswert, darüber nachzudenken, wo man einen Wildwuchs in der Verwaltung eindämmen kann, in diesem speziellen Fall sehen wir das aber deswegen kritisch, weil wir diesen Verwaltungsabbau auch als einen Abbau der Sicherheit sehen.

In der österreichischen Haltung, die hier zu Papier gebracht worden ist, werden wir auch bestätigt. Da steht:

„Österreich geht davon aus, dass die grundlegenden Anforderungen an Arzneimittel im Hinblick auf Wirksamkeit, Sicherheit und therapeutischen Nutzen durch administrative Vereinfachungen nicht verwässert werden.“

Das ist schön, wenn Sie hoffen, dass sie nicht verwässert werden – uns wäre es lieber, wir hätten mehr Sicherheit. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Kdol­sky.) – Ja, aber hoffentlich machen Sie es dann auch in der EU. Darum geht es ja im­mer. Ihre Experten, das glaube ich schon, aber die Frage ist ja immer: Wird es dann auch so umgesetzt?

Punkt zwei ist die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug. Darüber haben wir uns schon sehr oft unterhalten, und wir alle kennen diese Rückholaktionen vor allem in Chi­na produzierter Kinderspielzeuge. Auch hier ist das Ziel des Vorschlages, ein größt­mögliches Maß an Sicherheit zu haben. Es gibt einen Antrag der SPÖ-Abgeordneten im Nationalrat, Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, die diese Sicherheit als nicht gegeben sehen. Ich darf einen Absatz daraus zitieren:

Die Antragsteller kommen zu dem Schluss:

„Die nun bekanntgewordenen Vorschläge der Europäischen Kommission zur Änderung der Spielzeugrichtlinie müssen allerdings abgelehnt werden. Weder die Empfehlungen des EU-Parlaments noch die Ergebnisse der öffentlichen Diskussion um die Sicherheit von Kinderspielzeug wurden in diesem Vorschlag entsprechend berücksichtigt. So ist der Einsatz gefährlicher Substanzen nicht generell verboten, sondern soll dann erlaubt sein, wenn diese eine Risikoprüfung durchlaufen und keine sicheren Alternativen vor­liegen. Auch der Zusatz allergener Duftstoffe ist nicht per se verboten, für Blei und Quecksilber wurden lediglich die Grenzwerte verschärft.“

Man kommt weiter zu dem Schluss, dass diese CE-Zeichen, die gefordert werden, kein Sicherheits- und Qualitätssiegel darstellen, weil das nicht durch eine unabhängige Prüfstelle überprüft wird, sondern eine Selbsterklärung entweder des Herstellers oder des Importeurs ist.

 


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