Darüber hinaus gibt es eine ganze Fülle von Stipendienprogrammen für Nachwuchsforscherinnen und ‑forscher, insbesondere in dem Fall speziell auch für Forscherinnen, weil wir hier bekanntermaßen und erwiesenermaßen ein erhebliches Defizit haben. Also hier sind eigentlich die meisten Bündel gegeben: START-Programme, Lise-Meitner-Stipendien, Richter-Stipendien, Schrödinger-Stipendien et cetera, die eigentlich alle dazu angetan sind, die Arbeit von jungen Wissenschafterinnen und Wissenschaftern zu befördern, ebenso Doctoral Schools und Overhead-Finanzierung, die wir jetzt für die Universität vorgesehen haben, wovon natürlich auch arrivierte Wissenschafter profitieren.
Insgesamt haben wir, glaube ich, in den letzten Jahren und gerade jetzt wieder eine Fülle von Maßnahmen gesetzt, und wenn das Forschungsbudget weiter gesteigert wird, hat das unmittelbare Auswirkungen auf die Forschungsbudgets der Universitäten. Also das alles sind Maßnahmen, die dem Forschernachwuchs, dem Wissenschafternachwuchs Möglichkeiten an die Hand geben, sich weiter zu profilieren und vor allen Dingen im Lande zu bleiben oder wieder Lust zu haben, ins Land zurückzukommen.
Präsident Helmut Kritzinger: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Gruber, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundesminister, meine Frage an Sie lautet:
„Wie stehen Sie zu erweiterten Mitbestimmungsrechten von Betriebsräten im Universitätsrat?“
Präsident Helmut Kritzinger: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Ich konnte schon bei früheren Fragen darauf eingehen. Wir sind hier in einem Diskussionsprozess. Ich denke, es hängt auch davon ab, was am Ende des Tages auch die Zuständigkeiten des Uni-Rates sein werden.
Ich wiederhole mich – das ist aber in dem Zusammenhang wichtig –: Uni ist eine Einrichtung sui generis. Der Uni-Rat ist auch nicht das, was in einem anderen Unternehmen der Aufsichtsrat ist; er hat eine andere Funktion, eine andere Rolle und andere Kompetenzen.
Der zentrale Ansprechpartner der Betriebsräte – sowohl der wissenschaftlichen Betriebsräte als auch der nichtwissenschaftlichen Betriebsräte – ist der Rektor, das Rektorat. Hier ist die tatsächliche, aber auch die rechtliche Zusammenarbeit vorgesehen. Wenn es hier Notwendigkeiten der intensiveren Einbindung geben sollte – auch das wird der Diskussionsprozess zeigen –, dann wird man darauf in geeigneter Form reagieren.
Also wenn ich zum Beispiel höre, dass Betriebsräte zu Sitzungen des Uni-Rates zwar eingeladen oder von der Sitzung informiert werden, aber dann nicht bei allen Punkten teilnehmen dürfen oder dazugebeten werden, finde ich das, ehrlich gesagt, etwas schräg und sozial nicht der Weisheit letzter Schluss. Also wenn es notwendig ist, dann werden wir das auch im Gesetz klarstellen, dass Einladung auch Teilnahme bedeutet.
Präsident Helmut Kritzinger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Ich danke einmal für die Auskunft. Gehe ich richtig in der Annahme, dass im Regierungsprogramm vorgesehen ist, dass dieses
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