Wirtschaftsförderung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Errichtung von Verbindungsbüros in Wien verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 GO des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung beigedruckt werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 10)
*****
Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsident des Bundesrats
Helmut KRITZINGER
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3
1017 Wien 27. Mai 2008
GZ: BMeiA-19.8.33.02/0005-1.2a12008
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung vom 7. Mai 2008 (Pkt. 16 des Beschl.Prot. Nr. 53) der Herr Bundespräsident am 14. Mai 2008 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Errichtung von Verbindungsbüros in Wien erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
*****
Bundesministerium für
europäische und internationale
Angelegenheiten
BMeiA-19.8.19.12/0018 -1.2/2008
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Errichtung von Verbindungsbüros in Wien; Verhandlungen
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