Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich gebe bekannt, dass der Selbständige Antrag 169/A-BR/2008 der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner betreffend Änderung des Ehegesetzes und des Strafgesetzbuches zur Verhinderung von Zwangsehen eingebracht und dem Justizausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte sowie jener Entschließungsantrag 167/A(E)-BR/2008 der Bundesräte Martin Preineder, Karl Boden, Kolleginnen und Kollegen, die beziehungsweise der jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind beziehungsweise ist.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie den Entschließungsantrag 167/A(E)-BR/2008 der Bundesräte Martin Preineder, Karl Boden, Kolleginnen und Kollegen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 und 3, 5 und 6, 8 und 9, 11 und 12, 16 und 17, 18 und 19 sowie 21 und 22 unter einem zu verhandeln.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir werden daher so vorgehen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz zur Errichtung der „OeAD-Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (OeAD-Gesetz – OeADG) (544 d.B. und 566 d.B. sowie 7953/BR d.B. und 7954/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter
Günther Köberl: Geschätzte
Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und
Forschung über den Beschluss
des Nationalrates vom 6. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz
zur Errichtung der „OeAD-Gesellschaft mit beschränkter
Haftung“, kurz OeAD-Gesetz, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich
darf daher sogleich zum Antrag kommen.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Professor Konecny. – Bitte.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite