BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 73

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hin, dass dann dieser Beitrag bei Einkommen bis 1 100 € entfällt. Von 1 100 € bis 1 200 € beträgt der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil 1 Prozent, von 1 200 € bis 1 350 € liegt er bei 2 Prozent, und darüber hinaus bestehen diese 3 Prozent. Auch für Sonderzahlungen gelten die verminderten Beiträge. Keine Änderung ergibt sich beim Beitrag für die Arbeitgeber, dieser bleibt mit 3 Prozent gleich.

Wie erwähnt, ist das ein wichtiger Schritt zur Inflationsbekämpfung und damit bereits auch ein Vorziehen eines Teiles der geplanten Steuerreform 2009 im Ausmaß von 300 Millionen €. Diese Maßnahme kommt zur rechten Zeit. Sie gilt bereits ab 1. Juli und ist auch aus sozialen Gründen sehr zu begrüßen, denn das bedeutet bis zu 33 € mehr für die Menschen, die Probleme haben. Man hat heute schon den „Gusi-Hunder­ter“ angesprochen – hier aber sind es 33 € monatlich, nicht, wie damals angedacht, eine Einmalzahlung von 100 €. Ich denke, mit diesem Paket bringen wir den Menschen massiv mehr Geld, als mit jener Maßnahme geplant war, zurück in die Brieftasche.

Wir dürfen daher festhalten, dass es im Gesamten ein wirklich gutes Paket ist, mit dem wir den Teuerungsschub etwas abfangen können – weitere Maßnahmen sind erforder­lich –; es trifft gerade die Menschen im Niedriglohnbereich und wird viele Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer entlasten, insbesondere auch viele davon betroffene Frauen. Meine Fraktion wird dieser Vorlage deshalb gerne die Zustimmung erteilen. (Allgemei­ner Beifall.)

12.53


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dönmez. Ich ertei­le ihm das Wort.

 


12.53.13

Bundesrat Efgani Dönmez (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte noch anwesende Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Letztes Wo­chenende hatte ich Besuch von einem Bekannten von mir, der die Lehre des Kellners absolviert hatte und aus gesundheitlichen Gründen etwas anderes hat machen müs­sen. Er hat sich einen Job gesucht und hat ihn bei einer großen Reinigungsfirma ge­funden; ich nenne jetzt keinen Namen. (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer.)

Er verdient für 40 Stunden schwerer Arbeit, bei der es heiß ist, bei der man körperlich unter Druck steht und Leistung erbringen muss, 850 € netto. Ich habe ihn gebeten, dass er mir seinen Lohnzettel vorbeibringt, damit ich ihn euch heute zeigen kann. (Bun­desrat Bieringer: Hat er keinen gehabt?) Doch, er war schon angemeldet, aber er hat nicht frei bekommen, dass er ihn mir vorbeibringt. Ich kann ihn jedoch gerne nachrei­chen. – Dieser Mann bekommt auch eine Familienbeihilfe. Mit dem bisschen Geld, das ihnen zur Verfügung steht – das können Sie sich ausrechnen –, ist da kein Urlaub drin­nen, keine größere Wohnung, kein Kinderzimmer und so weiter.

Was hat das alles mit dieser Gesetzesmaterie zu tun, die wir heute beschließen wer­den, der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher und Bezieherin­nen niedriger Einkommen? – Dem werden wir natürlich zustimmen, weil es ja eine ge­ringe finanzielle Erleichterung darstellt. Aber es gibt laut Statistik Austria dennoch 253 000 Menschen in Österreich, die von ihrem Einkommen nicht leben können. Diese „McJobs“, diese Beschäftigungsverhältnisse, die gering entlohnt werden und von de­nen eine Familie nicht leben kann, sind im Steigen. Als Arbeitgeber fragt man sich: Wa­rum sollte man mehr bezahlen, wenn man mit dem, was man ohnehin bezahlt, sozusa­gen auch sein Auslangen findet?

Wir Grüne haben seit Jahren eine Forderung, und zwar die Forderung nach einem Min­destlohn. Wenn das umgesetzt werden würde, dann würde dieser Mann 7 € pro Stun-


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