BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 123

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.

Ich begrüße Frau Ministerin Bures in unserer Runde und noch einmal Frau Staatsse­kretärin Marek.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


16.08.38

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Die Regierungsvorlage über das Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird, folgt einer EU-Richtlinie. Und da steht drinnen, dass es keine Diskriminierungen geben darf aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Al­ters oder der sexuellen Orientierung. – Soweit, so gut.

Das wird aber dann ausgeweitet auch auf Dienstverhältnisse, die nach einem Probe­monat enden, und auf Dienstverhältnisse, die befristet sind. Und genau dort setzt mei­ne Kritik an.

Bisher konnte man ein Probeverhältnis auslaufen lassen; es mussten keine Gründe an­gegeben werden, warum es beendet wird. Jetzt kann man sagen: Dieses Verhältnis wurde nur deshalb gelöst, weil ich braune Augen habe oder weil ich eine schiefe Nase habe – oder was auch immer. Auf jeden Fall hat man jetzt die Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen. Und das finde ich ehrlich gesagt nicht fair.

In Deutschland gibt es mittlerweile schon Professionisten, die sich das zunutze ma­chen, die Stellenanzeigen ganz gezielt durchforsten – und überall dort, wo es gewisse Ungenauigkeiten in der Ausschreibung gibt, melden sie sich, um hinterher zu sagen, ich bin diskriminiert worden. Da gibt es Beispiele, wo das zum Beispiel ein Mann ge­macht hat, wo klar war, die wollen eine Frau und keinen Mann. Sie haben zwar ver­sucht, geschlechtsneutral, wie es vorgeschrieben ist, auszuschreiben und dabei ist ih­nen ein kleiner Fehler unterlaufen. Dieser Mann hat dann Schadenersatzanspruch gel­tend gemacht.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie es auch hier vorgesehen ist: entweder das per Gericht durchzufechten oder zu sagen, ich verzichte auf eine Verfolgung durch das Gericht, ich nehme dafür zwei Monatsgehälter, die mir laut diesem Gesetz zustehen. – Es kann nicht das Ziel sein, dass wir sagen, wir öffnen hier auch einem gewissen Missbrauch ganz bewusst Tür und Tor.

Es ist leider immer wieder so, dass das Gegenteil von gut gemeint nicht unbedingt gut sein muss. Ich glaube, da schüttet man ein bisschen das Kind mit dem Bade aus. Wie ich überhaupt in dieser ganzen Gleichbehandlungsdiskussion feststellen möchte: Es wäre mir wirklich sehr wichtig – das vermisse ich oft –, dass das Miteinander mehr in den Vordergrund gestellt wird. Es gibt Unterschiede zwischen Männern und Frauen; diese sind auch nicht zu bewerten. Es hat jeder seine Fähigkeiten, so, wie an einem Arbeitsplatz auch Männer unterschiedliche Fähigkeiten haben. Und man wird danach trachten, sie entsprechend dem, wie es am besten für alle anderen ist, einzusetzen. Das ist in der Geschlechterdebatte wirklich etwas, das ich sehr oft vermisse und wo ich meine, es wäre besser, wenn das in den Vordergrund gestellt würde.

Auch bei Buben und Mädchen ist es so. Ich trete dafür ein, dass wir Buben Buben und Mädchen Mädchen sein lassen; auch sie sind unterschiedlich.

Wenn es Fehlentwicklungen gibt, die eindeutig und zum Schaden aller sind, dann ge­hört dem selbstverständlich entgegengesteuert, aber ich meine nicht, dass wir jetzt hergehen müssen und die Mädchen eher in die Bubenrichtung drängen und umgekehrt


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