16.16
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Bundesrätin Mühlwerth, ich darf zuerst auf Ihre Argumente eingehen beziehungsweise darauf, was Sie hier in den Raum gestellt haben, erwidern.
Wir hatten auch im Nationalratsplenum die Debatte, was die Probezeit und die Nichtverlängerung von befristeten Dienstverhältnissen betrifft. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass, was die Probezeit betrifft, die „diskriminierende Beendigung“ geltende Rechtsprechung ist, das heißt, das ist gelebte Realität in Österreich. Bei der Nichtverlängerung auch von befristeten Dienstverhältnissen soll man nicht aus diskriminierenden Gründen heraus – das möchte ich schon festhalten – Dinge hineininterpretieren und quasi aufgrund von einzelnen missbräuchlichen Fällen des Ausnutzens solche Regelungen skizzieren. Ich glaube, dass es schon darum geht, dass wir Missbrauch generell verhindern, denn es ist Tatsache, dass zum Beispiel das befristete Dienstverhältnis einer Frau, weil sie schwanger wurde, nicht verlängert wurde. Und es ist nun einmal Tatsache – Männer und Frauen sind unterschiedlich; das haben Sie selber gesagt –, dass Frauen, gerade weil sie zum Beispiel schwanger geworden sind, beruflich Nachteile haben.
Da werden Sie mir sicher zustimmen: Wir alle sind daran interessiert, dass Kinder geboren werden; das ist ein wichtiger Aspekt. Es kann daher nicht sein, dass Frauen aufgrund der potenziellen Möglichkeit einer Schwangerschaft im Beruf, in der Arbeitswelt benachteiligt sind. Auch das ist ein wichtiger Hintergrund für das Gleichbehandlungsgesetz und für die Ausweitungen in diesem Bereich.
Wir haben damit eine europäische Richtlinie weiter vollzogen und haben auch die Gelegenheit genutzt, um einiges, was wir aus der Erfahrung der letzten Jahre mit dem Gleichbehandlungsgesetz gemacht haben, zu verbessern, weiter umzusetzen. Ich glaube, dass das neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen ein guter weiterer Schritt in Richtung mehr Rechtschutz für die Betroffenen ist, um auch Sensibilität für dieses Thema zu schaffen. Das ist ein zusätzlicher Aspekt, der hier auch ganz wichtig ist.
Wir haben, was jetzt – um ein paar Beispiele zu nennen – Schadenersatzsummen, Schadenersatzhöhe, Mindestschadenersatz betrifft, Summen, die durchaus nicht sehr hoch waren, aber doch verdoppelt wurden, zum Beispiel was die Einstellungsdiskriminierung betrifft, nämlich von einem auf zwei Monatsgehälter. Da haben wir einen guten Kompromiss gefunden, um ganz klar zu machen, dass Diskriminierung kein Kavaliersdelikt ist. Ich glaube, es ist auch wichtig, das hier in dieser Debatte festzuhalten.
Wir können einfach nicht immer so agieren, wie wir wollen. Es geht darum, dass wir Spielregeln festsetzen. Das ist für mich auch der Hintergrund des Gleichbehandlungsgesetzes, dass wir sagen, wir akzeptieren nicht alles. Und wenn jemand der Meinung ist, ich will das so nicht, aber es ist gesellschaftlich doch anders erwünscht, dann haben wir hier einen Rahmen gesetzt.
Etwas, was, glaube ich, neben den Schadenersatzhöhen ein ganz wichtiger Aspekt ist, ist auch die Bewusstseinsarbeit. Es ist so, dass künftig sämtliche Urteile der Gleichbehandlungsanwaltschaft beziehungsweise -kommission auf der Homepage des Frauenministeriums im vollen Wortlaut, natürlich anonymisiert, veröffentlicht werden, weil es in vielen Bereichen so ist, dass die von Diskriminierung Betroffenen, die natürlich in einer schwierigen, sensiblen Situation sind, oft gar nicht wissen, wo sie sich Hilfe holen können und oft auch psychisch angeschlagen sind – sage ich jetzt einmal –, gerade wenn es um Mehrfachdiskriminierungen geht. Da ist es gut, zu wissen, in welchen Fällen man sich denn überhaupt an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden kann, an diejenigen, die diesbezüglich große Erfahrungen haben.
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