Fahrzeit ein Mangel ist. – Wenn wir das vielleicht in einer noch zu erfolgenden Novellierung nachholen könnten, wäre das im Interesse aller Beteiligten.
Beim grenzüberschreitenden Zugpersonal werden die Regelungen für Arbeitszeiten und Arbeitsruhezeiten geändert, aber nicht die dazugehörenden Kontrollinstrumente. Jedes Gesetz, das nicht kontrollierbar ist, ist zwar nett, aber schauen wir doch, dass das auch überprüft werden kann! – Das ist meine Kritik an diesem Punkt.
Zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz: Da gibt es eine Wende zum Positiven. – Das muss man herausstreichen; man darf nicht alles schlechtreden. Diese Wende birgt aber gleichzeitig auch Gefahren in sich, denn Menschen, die in Betreuungs- und Pflegeberufen tätig sind – zu diesem Bereich zähle ich auch die große Organisation, in der ich beschäftigt bin –, stöhnen über die Arbeitszeiten, über die unterschiedlichen Arbeitszeiten und über die Arbeitsbedingungen.
Wir müssen auch in Zukunft Überlegungen anstellen und Anstrengungen unternehmen, diese Menschen zu entlasten und die Arbeit in pflegenden und betreuenden Berufen wieder attraktiver zu machen. Die hohe Fluktuation in diesem Bereich zeigt, dass da etwas nicht passt, und es liegt in unserer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass es für die Menschen wieder passt. – So weit, so gut. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)
16.58
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Hladny. – Bitte.
16.58
Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Wesentliche Punkte der Umsetzung dieser EU-Richtlinie aus dem Jahr 2005 sind Regelungen für den grenzüberschreitenden Personaleinsatz. Diese Herausforderung ist nur in Zusammenarbeit mit vernünftigen politischen Begleitmaßnahmen im Sinne der Beschäftigten zu bewältigen.
Wie bereits Herr Bundesrat Edgar Mayer ausgeführt hat, wurden Sonderregelungen im Arbeitszeitgesetz geschaffen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten im grenzüberschreitenden Bereich festgelegt, einheitliche Pausenregelungen für einheitlich maximale Fahrzeiten fixiert und Aufbewahrungsfristen vereinbart. Dass keine Aufzeichnungspflicht für Lenkzeiten geschaffen wurde, ist ein Mangel und stellt ein gewisses Sicherheitsrisiko dar.
Die gesetzlichen Bestimmungen für das Bordpersonal sind zu begrüßen, da einerseits sichergestellt werden muss, dass Arbeiten nach einem bestimmten, auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angepassten Rhythmus zu organisieren ist, und andererseits die jährliche Arbeitszeit möglichst gleichmäßig auf das ganze Jahr verteilt werden soll.
Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)
17.00
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Marek. – Bitte.
17.00
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bundesrat Klug, Sie haben angesprochen, dass es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchaus
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite