BundesratStenographisches Protokoll763. Sitzung / Seite 10

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Mit den besten Grüßen

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Der Generalsekretär

für auswärtige Angelegenheiten

Dr. Johannes KyrIe

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Jürgen Weiss

Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3

1017 Wien                                                                                                                       29. Oktober 2008

GZ: BMeiA-11.8.33.02/0002-I.2a/2008

Sehr geehrter Herr Präsident!

Im Auftrag von Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 8. Oktober 2008 (Pkt. 12 des Beschl.-Prot. Nr. 66) der Herr Bundespräsident am 16. Oktober 2008 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen anlässlich des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation zur Ände­rung des Abkommens vom 11. Dezember 1957 über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehest­möglich erfolgen.

Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.

Mit meinen besten Grüßen

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BUNDESMINISTERIUM FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

BMeiA-I1.8.19.03/0010-I.2/2008

Abkommen zwischen der Republik Österreich und

der Internationalen Atomenergie-Organisation

zur Änderung des Abkommens vom 11. Dezember 1957

über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation;

Verhandlungen

Vortrag an den Ministerrat

Das Amtssitzabkommen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO-ASA) stammt aus dem Jahr 1958 (BGBl. Nr. 82/1958) und wurde bisher nur einmal durch ein Änderungsabkommen geändert (BGBl. Nr. 413/1971). Gemäß der in Abschnitt 49 lit. c) dieses Abkommens enthaltenen Meistbegünstigungsklausel sind nun auf Wunsch der IAEO eine Reihe von Anpassungen der Privilegien und Immunitäten der IAEO und ihrer Angestellten an die Privilegien und Immunitäten anderer, vergleichbarer, in Öster­reich ansässiger Internationaler Organisationen vorzunehmen. Österreich kommt damit einer völkerrechtlichen Verpflichtung nach.

Die von der IAEO an Österreich herangetragenen Änderungsvorschläge orientieren sich an den Standards der Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien (BGBl. III


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