Mit den besten Grüßen
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Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes KyrIe
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3
1017 Wien 29. Oktober 2008
GZ: BMeiA-11.8.33.02/0002-I.2a/2008
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 8. Oktober 2008 (Pkt. 12 des Beschl.-Prot. Nr. 66) der Herr Bundespräsident am 16. Oktober 2008 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen anlässlich des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation zur Änderung des Abkommens vom 11. Dezember 1957 über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
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BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA-I1.8.19.03/0010-I.2/2008
Abkommen zwischen der Republik Österreich und
der Internationalen Atomenergie-Organisation
zur Änderung des Abkommens vom 11. Dezember 1957
über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation;
Verhandlungen
Vortrag an den Ministerrat
Das Amtssitzabkommen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO-ASA) stammt aus dem Jahr 1958 (BGBl. Nr. 82/1958) und wurde bisher nur einmal durch ein Änderungsabkommen geändert (BGBl. Nr. 413/1971). Gemäß der in Abschnitt 49 lit. c) dieses Abkommens enthaltenen Meistbegünstigungsklausel sind nun auf Wunsch der IAEO eine Reihe von Anpassungen der Privilegien und Immunitäten der IAEO und ihrer Angestellten an die Privilegien und Immunitäten anderer, vergleichbarer, in Österreich ansässiger Internationaler Organisationen vorzunehmen. Österreich kommt damit einer völkerrechtlichen Verpflichtung nach.
Die von der IAEO an Österreich herangetragenen Änderungsvorschläge orientieren sich an den Standards der Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien (BGBl. III
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