BundesratStenographisches Protokoll763. Sitzung / Seite 92

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der Gemeindeaufsicht haben, die in ihre Verantwortung fällt und sie auch über die ent­sprechenden Aufsichtsmittel verfügen. (Bundesrat Schennach: Die Landtage auch?)

Die Überprüfung der kleineren Gemeinden sollte daher meines Erachtens in der Autonomie der Länder bleiben. Wenn aber, wie ich vorhin schon gesagt habe, die Landesregierung der Ansicht ist, dass der Rechnungshof im Einzelfall prüfen soll und das auch begründet werden kann, so kann sie das veranlassen.

Genau auf dieser Linie der Anerkennung der Länderautonomie ist im aktuellen Regie­rungs­abkommen vorgesehen, dass die Länder ihren Landesrechnungshöfen, ohne Eingriff in die Zuständigkeit des Rechnungshofes des Bundes, die Gebarungsprüfung über kleinere Gemeinden übertragen können. (Bundesrat Schennach: Mit Bericht an den Landtag, oder nicht?) – Das ist in den jeweiligen Landesverfassungen ent­sprechend geregelt. (Bundesrat Schennach: Meistens ist kein Bericht drinnen!) Ich gehe davon aus, dass nicht der Bund, auch nicht der Bundesrat, auch nicht der Nationalrat die Landesverfassungen bestimmen sollten. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Ich gehe davon aus, dass die derzeitigen Regelungen und das Vorhaben, das wir im Regierungsabkommen vorgesehen haben, die geeigneten Instrumente für die Gebarungsprüfung sind. Und man muss auch sagen, weil Sie das kritisch angemerkt haben, das ist auch eine öffentliche Gebarungskontrolle, also nicht nur, wenn der Rechnungshof des Bundes prüft, sondern auch wenn die Rechnungshöfe der Länder prüfen, muss man wohl von einer öffentlichen Gebarungskontrolle ausgehen.

Zu den weiteren Fragen, die Sie gestellt haben, zu den Fragen 4 bis 12, bitte ich um Verständnis, dass das nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fällt und ich daher diese Fragen auch nicht beantworten kann.

Abschließend: Vielen Dank! Da wir uns wahrscheinlich nicht mehr in der Konstellation sehen, wünsche ich Ihnen Frohe Weihnachten und ein gutes und für uns alle hoffent­lich nicht allzu schlimmes und erfolgreiches Neues Jahr. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.35


Präsident Jürgen Weiss: Diese Wünsche, Herr Staatssekretär, erwidern wir gerne.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein, in der die Redezeit eines jeden Redners beziehungsweise einer jeden Rednerin mit 20 Minuten begrenzt ist.

Als erste Rednerin kommt Frau Bundesrätin Mühlwerth zu Wort. – Bitte.

 


14.35.57

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Eingehend auf Ihre Nichtbeantwortung möchte ich außer dem Artikel 119 B-VG, den Sie schon zitiert haben, auch noch den Artikel 121 vorlesen, weil da heute schon Zweifel bestand, wie weit der Rechnungshof überhaupt zuständig sei.

Im Artikel 121 Abs. 1 B-VG steht:

„Zur Überprüfung der Gebarung des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände, der Gemeinden und anderer durch Gesetz bestimmte Rechtsträger ist der Rechnungshof berufen.“

Und im Artikel 122 B-VG heißt es:

„Der Rechnungshof untersteht unmittelbar dem Nationalrat.“

Dann kommt der Passus, wofür er für den Nationalrat zuständig ist. – Und dann geht es weiter:

 


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