BundesratStenographisches Protokoll763. Sitzung / Seite 106

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Organ des Landtages, aber die Landesregierung kann natürlich auch Anträge stellen – jede Gemeinde im Land prüfen kann und überall dort, wo die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist.

Es ist Kontrolle pur und Kontrolle genug. Frau Kollegin, was wollen Sie denn da noch drüberstülpen? Noch einen Rechnungshof? Wir können Ihrer Forderung, die Sie da in Ihrer Dringlichen Anfrage eingebracht haben, nichts abgewinnen.

Wir sind der Meinung, es gibt genug Kontrollmechanismen, obwohl man sie natürlich auch noch verbessern kann, ist überhaupt keine Frage, aber man sollte die Gemeinden nicht zu Tode prüfen.

Wir Bundesräte, muss ich jetzt sagen, sollten uns vielmehr bemühen, mit den Ländern, mit den Landtagen zusammen Maßnahmen, Lösungen, Vorschläge zu erarbeiten, damit Gemeinden nicht in die Situation kommen, dass sie Verluste erleiden. Man sollte etwas machen, bevor etwas passiert, aber nicht nachher zu Tode prüfen, nachdem der Schaden entstanden ist, womit man niemandem mehr hilft.

In diesem Sinne kann ich natürlich Ihrer Dringlichen Anfrage nichts abgewinnen. Ich darf für unsere Fraktion sagen, Ihrem Entschließungsantrag werden wir aus diesem Titel heraus sicher keine Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.28


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Strohmayer-Dangl. – Bitte.

 


15.28.24

Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ich bin selbst Bürgermeister einer Bezirkshauptstadt mit knapp 6 000 Einwohnern und weiß, welche Prüfmechanismen wir durchmachen. Ich möchte klarstellen, dass alle Gemeinden in Österreich eine interne Prüfung haben. Der Prüfungsausschuss – und mit Bundesrat Karl Boden sitzt ein aktiver Prüfer meiner Nachbargemeinde in unseren Reihen – tagt viermal jährlich, einmal unangemeldet, und hat Einsicht in die gesamte Gemeindegebarung.

Seitens der Aufsichtsbehörde werden die Gemeinden mit ihren Spezialabteilungen hinsichtlich Dienst- und Besoldungsrecht, Abgaben und Buchhaltung geprüft. Diese Prüfungen umfassen mehr als 90 Prozent der gesamten Gemeindegebarung.

Der Prüfbericht wird dem Gemeinderat wiederum zur Verfügung gestellt. Dieser wird in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung nach Aushang der Tagesordnung zur Verle­sung gebracht. Ich für meine Gemeinde kann nur sagen: Ich habe Vertreter aller Couleurs in meiner Gemeinde, wir arbeiten gut zusammen, und eine funktionierende Opposition ist Kontrolle genug.

Im Land Niederösterreich sind wir in puncto Anlagengeschäfte vorgeprescht. Es ist gerade eine Beratungsgesellschaft im Entstehen, um für die Gemeinden, die Finanz­geschäfte abwickeln, eine zweite hochprofessionelle Beratungsstelle darzustellen. Diese kann oder muss jede Gemeinde bei Finanzgeschäften in Anspruch nehmen.

Klar ist: Information, Beratung und Aufklärung vorher sind besser als Kritik und müh­selige Kontrolle im Nachhinein.

Bei der jährlichen Budgeterstellung gibt es Voranschlagsberatungen mit den Fach­abteilungen des Landes. Allen in den Gemeinderäten vertretenen Fraktionen geht der Voranschlag zu, wo alle Zahlen der Gemeindegebarung auf Heller und Pfennig angeführt sind. (Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.) – Immer!

 


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