BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 13

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Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister, wer legt die Behaltefrist im Einzelfall fest? (Heiterkeit bei der ÖVP.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: An und für sich, rein formalistisch, ist die gesamte Vereinbarung von den Sozialpartnern zu tätigen, und diese Sozialpartnervereinbarung existiert. Wenn im Rahmen der Sozialpartnervereinbarung im Laufe der Zeit irgendwelche Änderungen notwendig sind, dann ist das regionale AMS dafür zuständig, diese Änderungen durchzuführen, im Einvernehmen mit den regionalen Sozialpartnern.

 


Präsident Harald Reisenberger: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Ertl.

 


Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrt­er Herr Minister! Wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung nicht einhält, so muss er die vom AMS erhaltene Kurzarbeitsbeihilfe zurückzahlen. Ich nehme an, es findet eine lückenlose Kontrolle statt, und ich hoffe, es gibt eine ausreichende Personalreserve, mit der die Einhaltung der Bestimmungen kontrolliert wird. Mit welchen Personal­ressourcen wird diese Kontrolle durchgeführt?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Grundsätzlich gehe ich einmal davon aus, dass es in den Betrieben, in denen kurzgearbeitet wird, ja auch ein weiteres, formal nicht vorhandenes Kontroll­organ gib: Das sind die Menschen, die dort arbeiten. Die Menschen, die dort arbeiten, werden in hohem Ausmaß Wert darauf legen, dass das, was Vereinbarung ist, auch eingehalten wird. – Das ist einmal Punkt eins.

Punkt zwei, also das, worauf Sie wirklich anspielen, die Personalsituation beim AMS: Diese Personalsituation beim AMS ist keine überbordende. Wir sind ja auch dabei, im Rahmen der Budgetverhandlungen für 2009/2010 beim Budget entsprechend etwas mitzuverhandeln, damit sich auch beim Personalstand etwas ändern kann. Wenn ich zum Beispiel mehr Vermittlungsqualität verlange, dann brauche ich auch mehr Men­schen, die die Zeit dafür haben.

Drittens: Natürlich – ich sage es noch einmal – gehe ich davon aus, dass jeder Arbeit­geber, der dieses Kurzarbeitsinstrumentarium anstrebt, auch so viel Verantwortlichkeit hat, dass er die Regeln einhält, aber die größte Kontrolle sind die Menschen, die dort arbeiten.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen nun zur 3. Anfrage, gestellt von Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Minister, meine Frage lautet:

1638/M-BR/2009

„Wie weit ist die Umsetzung im Bereich Mindestlohn/Mindestsicherung gediehen, da ja der Mindestlohn mit 1.1.2009 bereits in Österreich flächendeckend umgesetzt hätte wer­den müssen?“

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich darf das ein bisschen differenzieren. Mindestsicherung ist grund­sätzlich ein bisschen etwas anderes als Mindestlohn. Beim Mindestlohn ist es so, dass


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