BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 24

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Werte Kolleginnen und Kollegen! Aus einer ursprünglichen Finanz- und Immobilien­krise von Banken und Versicherungen in den USA entwickelte sich eine handfeste globale Wirtschaftskrise, die in erster Linie die Auto- und Autozulieferindustrie traf. Betroffen sind aber auch immer mehr Unternehmen in anderen Branchen, so zum Beispiel Geräte- und Maschinenhersteller; ich nenne da nur etwa Liebherr, Voestalpine, aber auch Softwarefirmen sowie die Transport- und Bauwirtschaft.

Ende Jänner 2009 arbeiteten bereits rund 20 000 Beschäftigte in Österreich in Kurz­arbeit; laut Prognosen werden es bis zum Ende des Jahres noch etliche mehr sein. Wenn Aufträge ausbleiben, ist Kurzarbeit oft auch der einzige Weg, ohne Kündigung von Arbeitskräften durch die Krise zu kommen. Jeder achte unselbständig Beschäftigte hat einen Job, der mit der Autoindustrie zusammenhängt; in Österreich sind das derzeit zirka 360 000 Beschäftigte.

Die Eckpunkte für die Neuregelung der Kurzarbeit mussten daher sehr rasch von den Sozialpartnern, der Regierung, und zwar im Sinne von Unternehmern und Beschäftig­ten, neu geregelt werden. Ziel ist es, dass die Menschen im Betrieb behalten werden sollen und dass Einkommensverluste so gering wie möglich sind.

Investitionen in reine Arbeitslosigkeit kommen bekanntlich teurer als Investitionen in die Kurzarbeit, und zwar im Verhältnis von 1 : 3. Die wichtigsten Eckpunkte des nun zu novellierenden Kurzarbeitszeitgesetzes sind meiner Meinung nach folgende:

Die Ausdehnung von Kurzarbeit auf bis 18 Monate wird möglich. Weiters kann bei der Kurzarbeitszeit zwischen 10 und 90 Prozent der wöchentlichen Normalarbeitszeit ausgewählt werden. Diese Flexibilität ist sehr wesentlich, weil man die arbeitenden Menschen im Betrieb dann braucht, wenn Arbeit vorhanden ist, wenn Aufträge da sind; wenn diese aber spärlicher eingehen, wird man eben entsprechend Kurzarbeit anbieten.

Wesentlich ist auch die Möglichkeit einer Verknüpfung der Kurzarbeit mit Qualifizie­rungs­maßnahmen. Dafür werden die Qualifizierungsbeihilfen des AMS erhöht. Auch diesbezüglich ein herzliches Dankeschön, Herr Sozialminister!

Die Beantragung der Kurzarbeit beim AMS erfolgt wie bis dato, nämlich drei Wochen vor Beginn.

Sozialversicherungsbeiträge sind während der Kurzarbeit ungekürzt zu leisten. Dies ist vor allem für Arbeitnehmer wichtig, um keine Leistungsreduktionen zu bekommen.

Während Kurzarbeit in Kraft ist, zahlt das AMS an die Unternehmen Qualifizierungs­beihilfen. Das ist meiner Meinung nach ein sehr wesentlicher Punkt, hier geht es um mehr Qualifikation für die Arbeitnehmer, was natürlich zugleich auch ein Mehr an Know-how für die Unternehmen und Betriebe bedeutet.

Wesentlich ist meines Erachtens auch, dass Kurzarbeit für Teilzeitbeschäftigte und Leiharbeiter möglich ist. Lehrlinge bleiben von dieser Maßnahme sinnvollerweise ausgeschlossen. Die meisten in Kurzarbeit Beschäftigten kamen in Summe auf zirka 90 Prozent ihres Gehaltes. Für diese arbeitsmarktpolitische Sofortmaßnahme stehen gegenwärtig 222 Millionen € zur Verfügung – das wurde heute schon erwähnt –, aber, falls erforderlich – und die Wirtschaftsprognosen zeigen in diese Richtung –, wird seitens des Bundes diesbezüglich in Zukunft auch mehr Geld bei einer Ausweitung der Kurzarbeit vorhanden sein.

Kolleginnen und Kollegen! Im Burgenland sieht die Situation noch relativ entspannt aus. Wir haben kaum Großbetriebsstandorte, daher wird bei uns kaum in Kurzarbeit gearbeitet. Wir haben keine Betriebe, die von der Kurzarbeit stark betroffen wären,


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