BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 47

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Natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es jetzt auch die Erwartungshaltung, dadurch die Wahlbeteiligung bei der kommenden EU-Wahl etwas anheben zu können, dennoch müssen wir ehrlich genug sein, zu sagen, dass das allein nicht genügen wird.

Als einer, der in der sozialdemokratischen Bewegung ein EU-Skeptiker war – und meine Heimatgemeinde war ja 1994 die größte Gemeinde Österreichs, in der gegen einen EU-Beitritt gestimmt wurde –, muss ich sagen, dass es schon einen eigenwilligen Umgang mit dem Subsidiaritätsprinzip gibt, denn: Alles, was auf europäischer Ebene gut ist, nehmen wir für uns selbst in Anspruch – egal, ob auf lokaler, regionaler oder auch auf nationaler Ebene; Ministerinnen und Minister davon gar nicht ausge­schlos­sen –, aber bei allem, was ein bisschen schlechter oder zumindest hinterfragens­würdig ist, heißt es: Das wird in Brüssel von der EU entschieden!

Wenn wir uns nicht bemühen, dass da eine andere politische Kultur einzieht, dann werden wir dieser wichtigen Europäischen Union – wobei sich gerade in den letzten Monaten der Finanzkrise erwiesen hat, dass uns diese Gemeinschaft vor noch stärkeren Auswirkungen bewahrt hat – leider nicht das notwendige Fundament geben. Das heißt also, wir alle sind aufgerufen, einen Beitrag zur Stärkung der Europäischen Gemeinschaft zu leisten, und ich glaube, diese Novelle ist zumindest ein kleiner Beitrag dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

16.34


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

 


16.34.59

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Gesetzesvorlage bemühen wir uns, die bei der Nationalratswahl gemachten Erfahrungen mit der im Wesentlichen neu eingeführten Briefwahl – jedenfalls für die breitere Anwendung neu eingeführten Briefwahl – für die bevorstehende EU-Wahl zu nutzen.

Dabei soll insbesondere die Zahl ungültiger Stimmen aus rein formalen Gründen – immerhin rund 7 Prozent – verringert und diese Wahl insgesamt bürgerfreundlicher werden. – Im Detail will ich aber jetzt gar nicht näher darauf eingehen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das Regierungsprogramm, und zwar auf Seite 99, die – nun zumindest für die EU-Wahl umgesetzte – Absicht enthält, dass bei einer Briefwahl von den Wählerinnen und Wählern anstatt der detaillierten Angabe zu Wahlort, Uhrzeit und Datum nur mehr eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden müsse.

Auf Seite 243 des Regierungsprogramms ist darüber hinaus vorgesehen, eine Stimm­abgabe per Briefwahl nach Schluss der Wahllokale überhaupt zu verhindern. Daher sollen, so das Regierungsprogramm, Möglichkeiten geprüft werden, um eine nach­trägliche Stimmabgabe ohne Angabe von Ort und Zeit auf der Wahlkarte zu verhin­dern.

Die dazu geführte Diskussion bestätigt mich in der Überzeugung, dass an der inter­national üblichen Regelung kein Weg vorbeiführt, nur bereits vor Schluss der Wahllokale eingelangte Wahlkarten zu berücksichtigen – und ich verstehe nach wie vor nicht, warum das ausgerechnet nur in Österreich nicht möglich sein sollte, zumal es auch zahlreiche andere Staaten gibt, in denen am Samstag keine Postzustellung erfolgt.

Richtig ist, dass dann der Fristenlauf des Wahlkalenders um einige Tage vorgezogen werden müsste, aber das wäre von den wahlwerbenden Parteien wohl leicht zu verkraften.

 


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