BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 11

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Beginn der Sitzung: 9 Uhr

 


Präsident Harald Reisenberger: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Ich eröffne die 767. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 766. Sitzung des Bundesrates vom 3. März 2009 ist aufge­legen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Dr. Erich Gumplmaier, Günther Kaltenbacher, Erwin Preiner, Wolfgang Schimböck, Reinhard Winterauer, Franz Wolfinger und Efgani Dönmez.

09.01.08Fragestunde

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen nun zur Fragestunde.

Ich darf in unserer Mitte die Frau Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner recht herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Bevor ich jetzt – um 9.01 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich die Fragestunde im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen, auf bis zu 120 Minuten erstrecken kann.

Bundesministerium für Justiz

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen zur 1. Anfrage an die Frau Bundesmi­nisterin für Justiz. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Sodl, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Ich wünsche einen schönen guten Morgen! Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:

1646/M-BR/2009

„Welche Schritte planen Sie im Hinblick auf den im Regierungsprogramm vorgesehe­nen Kampf gegen den Kriminaltourismus?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Frau Bundesminister.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Werte Damen und Herren Bundesräte! Das Regierungsübereinkommen sieht abschreckende Instrumente für Kriminaltouristen vor. Ich überlege in meinem Ressort eine erweiterte Beschlagnahmemöglichkeit, und zwar insofern, als bei Kriminaltouristen insbesondere Geldbeträge sichergestellt werden können, ganz unabhängig von einer allfälligen Verhaftung – dies vor allem zur Sicherstellung von allfälligen Verfahrenskos­ten und zur Sicherstellung von allfälligen Entschädigungsansprüchen seitens der Op­fer. Das kann durchaus eine abschreckende Maßnahme darstellen.

Man muss natürlich aufpassen, dass diese Beschlagnahme, diese Sicherstellung, ver­hältnismäßig bleibt. Es hat keinen Sinn, wenn die Verwahrung und die Sicherstellung selbst teurer sind, als diese Maßnahme dann im Endeffekt tatsächlich bringt.

Ganz unabhängig davon kann ich nur auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichts­hofes verweisen, der gerade bei derartigen Straffällen die generalpräventiven Aspekte


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite