BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 12

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besonders betont. Das heißt, es werden auch durchaus strenge Strafen angesichts der generalpräventiven Erfordernisse verhängt.

Grundsätzlich aber sind abschreckende Maßnahmen natürlich auch vom Innenressort zu treffen. Ich denke da an verstärkte polizeiliche Überwachung, häufigere Kontrollen. Ich nehme an, dass auch in diesem Bereich noch etwas dazu getan wird, um Kriminaltourismus in Österreich, so gut es geht, zu verhindern.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Welche Möglichkeiten gibt es, die internationale Kooperation bei der Bekämpfung von reisenden Tätergruppierungen zu verbessern?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Frau Bundesminister.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Das ist eine Frage, die zum größeren Teil das Innenressort betrifft; es gibt massive Zusammenarbeit im Be­reich der Polizei. Es gibt natürlich auch Kooperationen und Vorhaben – auf die ich heute noch eingehen werde – im Bereich der Justiz, justizielle Zusammenarbeit, aber grundsätzlich betrifft dieses Thema vor allem das Innenressort.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Saller.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, kön­nen Sie sich eine vorsichtige Erweiterung des Abgehens vom Strafvollzug bei gleich­zeitiger Abschiebung und Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, § 133a, gegen den Fremden vorstellen?

 


Präsident Harald Reisenberger: Frau Bundesminister, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Zur Erklärung: § 133a Strafvollzugsgesetz regelt die bedingte Entlassung von ausländischen Strafhäftlingen. Sie werden dann abgeschoben und müssen sich verpflichten, nicht wieder einzureisen. Ich kann mir vorstellen, dass man diese Bestimmung noch ausbauen kann, nämlich insofern, als man die günstige Zukunftsprognose, die notwendig ist bei einer bedingten Entlassung, substituiert allein durch die Tatsache, dass er abgeschoben wird.

Es wäre natürlich für unseren Strafvollzug und angesichts der Platznot in den Justizan­stalten sicherlich nicht schlecht, wenn man ausländische Strafhäftlinge schneller ab­schieben könnte als bisher.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Schennach.

 


Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Der Sicherheitsbericht kennt den Begriff „Kriminaltourismus“ nicht. Halten Sie diesen Begriff für einen politischen Begriff – wenn man auch die letzte Zusatzfrage betrachtet –, der auf etwas ganz anderes hinzielt, wenn man berücksich­tigt, dass bis 2007 die Mehrheit der Tatverdächtigen deutsche Staatsbürger waren und die Deutschen erst 2007 an die zweite Stelle gerutscht sind?

 


Präsident Harald Reisenberger: Frau Bundesminister, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Der Begriff „Kriminaltou­rismus“ hat natürlich nichts in einem Strafgesetzbuch oder in einer Strafprozessord­nung verloren, das ist ein politischer Begriff, mit dem man natürlich auch vorsichtig um­gehen muss. Das Wort „Kriminaltourismus“ an sich ist natürlich ein Schlagwort, das sich vor allem in der Boulevardpresse größter Beliebtheit erfreut.

 


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