BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 15

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allem das E-Commerce-Gesetz und das Konsumentenschutzgesetz für den Fernab­satz von Waren und Dienstleistungen, diese beruhen weitgehend auf Gemeinschafts­recht. Diese Regelungen bieten grundsätzlich eine geeignete Grundlage, um Konsu­menten die Wahrung ihrer Rechte im elektronischen Geschäftsverkehr zu ermöglichen. Sie weisen zwar manche Lücken auf, doch können diese auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene geschlossen werden.

Ich meine, das Hauptaugenmerk muss bei weiteren Maßnahmen daher auf die aller­dings wieder ein anderes Ressort betreffenden Bestimmungen der Verbraucherbildung und Verbrauchererziehung gelegt werden. Eine wesentliche Rolle bei der Überwindung von Durchsetzungsdefiziten kann die Verbandsklage spielen, die schon möglich ist. Das ist sicher auch ein ganz wichtiges Instrument in diesem Zusammenhang.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bun­desrat.

 


Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Nein, die Antwort war erschöpfend. Es würde den Rahmen sprengen, würden wir anfangen, darüber zu dis­kutieren.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Köberl.

 


Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): In welchen Bereichen liegen nach Ihrer Ansicht die schwerwiegendsten Fälle der Internetkriminalität?

 


Präsident Harald Reisenberger: Frau Bundesminister, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Die Staatsanwaltschaft wird qualitativ und quantitativ derzeit am meisten befasst mit Ebay-Betrügereien, das heißt, Personen bieten Waren per Ebay an, kassieren das Geld – aber die Leistung er­folgt in weiterer Folge nicht. Das ist, wie gesagt, ein Betrugstatbestand.

Ein weiteres Problem gibt es natürlich bekannterweise im Bereich der Kinderpornogra­phie. Es ist jetzt ein neuer Tatbestand in Umsetzung, der neue § 207a StGB, womit der wissentliche Zugriff auf kinderpornographische Darstellungen im Internet unter Strafe gestellt wird. Kinderpornographie via Internet ist ein Problem, das die Behörden zurzeit sehr beschäftigt.

 


Präsident Harald Reisenberger: Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Molzbichler, bitte.

 


Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Guten Morgen, Frau Bundesminis­ter! Meine Frage: Welche Schritte sind für Sie vordringlich bei der Verbesserung der digitalen Rechte der Konsumenten?

 


Präsident Harald Reisenberger: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Das ist jetzt eine Frage, deren Beantwortung ich gerne schriftlich nachreichen möchte.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mitte­rer.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr verehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin, sind Sie grundsätzlich der Ansicht, dass der rechts­unkundige Durchschnittsbürger durch das Konsumentenschutzrecht ausreichend vor unlauteren Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen geschützt ist?

 


Präsident Harald Reisenberger: Frau Bundesminister, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Es ist so, dass das Kon­sumentenschutzrecht auch nicht in mein Ressort fällt, sondern in das Bundesministe-


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