BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 14

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Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Was das Justizressort zu diesem Problem beitragen kann, kann nur im bereits angesprochenen Bereich sein. Grundsätzlich ist auch diese Frage eine Frage, die an verschiedene Ressorts gerichtet werden kann. Ich glaube, dass, wie gesagt, das Sanktionensystem gerade bei Jugend­lichen noch erweitert werden sollte beziehungsweise dass bei Jugendlichen eben pflegschaftsgerichtliche Maßnahmen greifen sollten.

Ich habe gehört, man überlegt jetzt in Deutschland auch das Verbot von Gewaltfilmen und so weiter. Da muss man sich genau anschauen, inwieweit so etwas realisierbar ist. Das ist wahrscheinlich nicht ganz einfach durchzusetzen, umzusetzen, kann ich mir vorstellen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mühlwerth.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Minister! Die Justiz kann ja meistens nur reagieren; viel wichtiger wäre aber die Prävention.

Daher meine Frage: Welche Möglichkeiten der Prävention könnten Sie sich in Ihrem Ressort vorstellen?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Prävention ist bei Ju­gendlichen ganz, ganz wichtig, da ist sicher ein großer Ansatzpunkt. Auch da wieder: Die Zuständigkeit für Prävention ist nicht nur im Justizressort, sondern auch im Innen­ressort angesiedelt. Mein Mann zum Beispiel ist bei der Kriminalpolizei in der Präven­tion tätig, auch in der Jugendprävention. Aber auch die Justiz kann präventive Maß­nahmen setzen, eben durch – wie soll man sagen?, „Drohung“ ist vielleicht ein zu scharfes Wort – angekündigte Maßnahmen, die für Jugendliche nicht unbedingt ange­nehm sein müssen; sozusagen ein präventiver Aspekt, der Jugendliche davor abhalten sollte, Straftaten zu begehen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, und ich ersuche Herrn Bundesrat Zangerl um deren Verlesung.

 


Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr geehrte Frau Mi­nisterin, meine Frage lautet.

1650/M-BR/2009

„Welche gesetzlichen Möglichkeiten sehen Sie im Rahmen Ihres Ressorts, gegen un­seriöse Firmen, durch die Konsumenten mit vermeintlichen Gratis-Internetseiten her­eingelegt werden und in Kostenfallen tappen, vorzugehen?“

 


Präsident Harald Reisenberger: Frau Bundesminister, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Für die Transaktionen im Internet gelten eigentlich dieselben Regelungen, die auch offline gelten. Ein Betrug bleibt ein Betrug, auch wenn die Täuschung über das Internet erfolgt. Auch eine zivil­rechtliche Irrtumsanfechtung ist möglich, auch wenn sozusagen das Geschäft über In­ternet abgewickelt wird. Das Zivil- und das Strafrecht sind an und für sich medien­neutral.

Was das Strafrecht betrifft, so halte ich die Tatbestände des Betruges nach § 146 ff StGB durchaus für ausreichend; Strafdrohungen reichen hier bis zu zehn Jahre Frei­heitsstrafe. Im Zivilrecht gibt es für Internet-Transaktionen einige Sonderregelungen, die insbesondere den Bedürfnissen der Benutzer entgegenkommen. Das sind vor


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