BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 16

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

rium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz; Kollege Hundstorfer ist jetzt für Kon­sumentenschutz zuständig. Daher möchte ich zu Konsumentenschutzfragen nicht un­bedingt Stellung nehmen, um nicht in fremde Ressorts einzugreifen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen nun zur 4. Anfrage, die gestellt wird von Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Bundesministerin, meine Frage an Sie lautet:

1647/M-BR/2009

„Gibt es schon Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Schaffung eines Partnerschaftsgeset­zes zur rechtlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften?“

 


Präsident Harald Reisenberger: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: In der vorangegange­nen Legislaturperiode hat es bereits eine sehr weitgehende politische Meinungsbildung gegeben. Es ist jetzt die Einrichtung eines eigenen Lebenspartnerschaftsgesetzes vor­gesehen. Es soll eine eigene Institution geschaffen werden, die keine Ehe light dar­stellt, sondern wirklich einen eigenen Vertrag, mit allen Rechten und Pflichten. Es ist so, dass ein derartiges Gesetz natürlich eine Flut von anderen gesetzlichen Verände­rungen nach sich zieht, sei es im Zivilrecht, Strafrecht, aber auch im öffentlichen Recht. Daher muss man natürlich darauf achten, ob das ganze Gefüge zusammenpasst. Es soll ja nicht zu widersprüchlichen gesetzlichen Bestimmungen kommen.

Ich nehme an, dass das in den nächsten Monaten relativ rasch geschehen wird. Ich möchte, dass bis Jahresende wirklich eine sachliche Lösung auf dem Tisch liegt, eine Lösung dieses Problems, die dieses eigene Institut ins Leben ruft.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Teilen Sie die Auffassung, dass das förmliche Eingehen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften aus rechtlichen und sachlichen Gründen ebenfalls auf den Standesämtern erfolgen sollte?

 


Präsident Harald Reisenberger: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Die Frage, wo diese Verträge abgeschlossen werden sollen, ist noch völlig offen. Es kann sein, dass es die Bezirksverwaltungsbehörde ist, es können die Standesämter sein, es kann auch der Notar sein. Da ist die politische Willensbildung noch nicht wirklich vollendet. Ich nehme an, dass das in den nächsten Monaten entschieden wird.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mag. Eibinger.

 


Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Sie haben bereits angesprochen, dass neben dem Personenstandsge­setz und neben den das Justizressort betreffenden Gesetzen noch weitere Materien mit involviert sein werden.

Meine Frage ist daher: Gedenken Sie diese weiteren Gesetzesänderungen gleichzeitig im Einvernehmen mit den anderen Ressorts vorzunehmen?

 


Präsident Harald Reisenberger: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Ich denke schon, dass es vernünftig ist, gleich alle Gesetzesänderungen in Angriff zu nehmen. Natürlich sind


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite