BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 105

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich konstatiere hier die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Ein­spruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle auch hier die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist so­mit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Feb­ruar 2009 betreffend ein Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisa­tion für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.46.2321. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend eine Änderung des Übereinkommens zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Re­publik Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung im Rahmen des Central European Exchange Programme for University Studies („CEEPUS II“) (17 d.B. und 81 d.B. sowie 8067/BR d.B.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. Bitte um den Bericht.

 


14.46.51

Berichterstatterin Mag. Bettina Rausch: Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Feb­ruar 2009 betreffend eine Änderung des Übereinkommens zwischen der Republik Ös­terreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hoch­schulbildung im Rahmen des Central European Exchange Programme for University Studies zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Blatnik. Ich erteile ihr dieses.

 


14.48.02

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Frau Bundesministerin! Gospa zvezna ministrica! Bei dieser Regierungsvorlage geht es um die Verlängerung der Geltungsdauer des CEEPUS II-Übereinkommens um zwei Jahre.

 


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