BundesratStenographisches Protokoll769. Sitzung / Seite 28

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ten nach Italien abzusiedeln. Das schreibt jedenfalls der „Kurier“ am 7. April. Jetzt war­nen Experten davor, dass es hier zu schwerwiegenden Mängeln in der Datensicherheit kommen könnte, weil Italien erstens einmal ein anderes Bankenrecht hat als wir, das wesentlich lockerer ist, und außerdem an einem regen Informationsaustausch über die Zinseinkünfte ausländischer Anleger teilnimmt.

Ich frage jetzt daher: Was werden Sie tun, damit die österreichischen Anleger, die Bank-Austria-Kunden sind, auch im Besitz des österreichischen Bankgeheimnisses bleiben können und auch wirklich so vertreten werden?

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Ich gehe davon aus, dass in der Frage der Datenbereitstellung zwischen Tochter- und Mutterbanken, in- und ausländischen Banken und was auch immer hier an Zusammenspiel da ist, alle gesetzlichen Vorgaben der Informationspflicht, der Geheimhaltung und all dessen, was es in unserem Bankwesengesetz an Vorgaben gibt, mit Daten umzugehen, der Daten­schutz, all das, was in Rechtsmaterien Datenschutz in Österreich absichert, auf Punkt und Beistrich rechtlich erfüllt wird. – Ende! Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

Ich kommentiere auch nicht Gerüchte, die in Zeitungen auftauchen. Aber ich gehe da­von aus, dass sich die Manager und die Verantwortungsträger der von Ihnen zitierten Bank an die österreichische Gesetzgebung auf Punkt und Beistrich halten.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gelangen nun zur 8. Anfrage, und ich bitte Herrn Bundesrat Stadler um die Verlesung der Frage.

 


Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

1666/M-BR/2009

„Welche Forderungen wird Österreich in das neu entstehende ,Europäische System für Finanzaufsicht‘ (ESFS) einfließen lassen?“

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Wir haben ja in dieser Frage des Systems der europäischen Finanzaufsicht eine ganz neue Herausfor­derung. Es wurde ein eigener Bericht angefordert, der De-la-Rosière-Bericht. Der wur­de auch dem ECOFIN in den ersten Zügen schon vorgestellt, hinsichtlich dessen, wo es hingehen kann. Da tobt noch die Auseinandersetzung, ob es überhaupt eine Euro­päische Finanzmarktaufsicht geben soll oder nur eine wesentlich stärkere, auf einem einheitlichen Feld organisierte Kooperation der nationalen Aufsichten.

Wir beteiligen uns an der Diskussion. Ich halte auch nicht sehr viel davon, jetzt schon voranzugehen, wissend, dass die Einführung eines europäischen zentralen Aufsichts­systems politisch schwierig erfüllbar ist und lange dauern wird. Zunächst ist aber ein­mal ein wichtiger Schritt zu setzen: dass wir die bessere Vernetzung, die Benchmarks, die Eckpunkte klarer definieren, sodass wir uns in Zukunft quasi auf einem einheitli­chen Spielfeld in der Finanzkontrolle bewegen. Das ist einmal der erste Schritt. Aber man sollte in der Finanzaufsichtsarchitektur darüber hinaus das Thema nicht aus den Augen verlieren, das da heißt: einheitliche europäische Aufsichtsbehörde.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bun­desrat Stadler.

 


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