BundesratStenographisches Protokoll771. Sitzung / Seite 9

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sen beispielsweise auch durch Tschechien durchfahren dürfen, wenn wir Tschetsche­nen nach Polen bringen – weil diese ja meist über Polen eingereist sind und Polen-Dublin-Fälle sind.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Preiner.

 


Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Frau Bundesminister, es ist bekannt, dass trotz positiver Dublin-Entscheidung nur ein Teil der betroffenen AsylwerberInnen in den tatsächlich zuständigen Staat abgeschoben werden kann.

Meine Frage ist daher dahin gehend: Woran liegt das prinzipiell? Und wie kann diese Quote zukünftig entsprechend erhöht werden?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wie erwähnt liegt das Problem darin, dass sie vor dem eigentlichen Überstellungsvorgang in die Illegali­tät untertauchen. Das heißt, ein relativ großer Prozentsatz verschwindet einfach. Daher intensivieren wir diesbezüglich die Schubhaft. Das heißt, da ist es gerechtfertigt, sie in Verwahrung zu bringen und zu sammeln, damit sie gemäß Dublin-II-Verordnung über­stellt werden können.

Zum Zweiten können wir Dublin-Überstellungen dann nicht durchführen, wenn die Identität der betreffenden Personen nicht ganz geklärt ist beziehungsweise das ent­sprechende Transitland oder Dublin-Land nicht kooperativ ist. Die Länder in der Euro­päischen Union sind unterschiedlich kooperativ. Ich muss sagen, dass die neuen Mit­gliedsländer alle sehr kooperativ sind – da haben wir eine gute Zusammenarbeit –, dass beispielsweise aber Italien nicht kooperativ ist.

Ich habe gestern ein Gespräch mit Präsident Maroni von der Lega Nord geführt, und ich habe ihn darauf angesprochen, dass Italien beziehungsweise sein Innenminister diesbezüglich nicht kooperativ ist. Er hat gemeint, na ja, da müsse man wieder einmal intensiver sprechen, aber eine Zusage hat er nicht machen können.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Dönmez.

 


Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Frau Mi­nisterin! Wie viele Beamte sind derzeit in Österreich mit der Dublin-Abwicklung be­traut? Und wie hoch war der Saldo zwischen den Dublin-Überstellungen aus und nach Österreich in den Jahren seit 2005?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Mit den Dublin-Über­stellungen ist die Fremdenrechtspolizei betraut. Diese habe ich um zirka 150 Personen aufgestockt, weil wir effizienter werden müssen, damit wir diese Verfahren rascher ab­wickeln können. Wir brauchen aber auch noch eine legistische Nachrüstung, damit uns diese Folgeanträge und dieser Antragsmarathon nicht behindern.

Sie müssen sich das ungefähr so vorstellen: Derzeit ist es möglich, dass jemand, der bereits ein rechtskräftig entschiedenes Dublin-Verfahren hinter sich hat, beim Abschie­bevorgang wieder „Asyl“ sagen kann, dann geht es wieder von vorne los. Es hat zwar dann die Behörde nur fünf Tage Zeit, aber der Betreffende hat 21 Tage Zeit. Das ist ein Monat. Da ist der Charterflieger, der Abschiebeflieger längst wieder weg. Und diese kontinuierlichen, immer wieder und wieder erfolgenden Antragstellungen, um zu verhin­dern, dass man abgeschoben wird, dass man in einen Dublin-Staat überstellt wird, werden wir mit der Rechtsnovelle, die wir ins Parlament bringen, noch vor dem Som­mer unterbinden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite