Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Harald Reisenberger 14. Mai 2009
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3 GZ: BMeiA-E1.8.33.02/0003-I.2a/2009
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte
ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des
Vorschlages der Bundesregierung vom
5. Mai
2009 (Pkt. 14 des Beschl.Prot. Nr. 17) der Herr Bundespräsident
am 6. Mai 2009 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen
über Instrumente zur vorläufigen Anwendung von Teilen des
Protokolls Nr. 14 zur EMRK erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen
wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Johannes Kyrle
Beilage“
„BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA-E1.8.19.07/0008-I.7/2009
Konferenz der Vertragsstaaten der Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
(EMRK), Madrid, 12. Mai 2009; Verhandlungen über
Instrumente zur vorläufigen Anwendung von Teilen
des Protokolls Nr. 14 zur EMRK;
österreichische Delegation
V o r t r a g an den M i n i s t e r r a t
Am Rande der 119. Tagung des Ministerkomitees des Europarates (EuR) am 12. Mai 2009 in Madrid soll eine Konferenz der Vertragsstaaten der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) stattfinden, bei der die Voraussetzungen für eine vorläufige Anwendung von Teilen des Protokolls Nr. 14 zur EMRK geschaffen werden sollen.
Österreich ist Vertragsstaat der EMRK, BGBl. Nr. 210/1958 i.d.g.F., und hat auch Protokoll Nr. 14 bereits am 23. Jänner 2006 ratifiziert. Dieses Protokoll, das Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorsieht, erfordert zu seinem Inkrafttreten die Ratifikation durch alle Vertragsstaaten der EMRK. Die einzige noch ausstehende Ratifikation ist seit geraumer Zeit diejenige der Russischen Föderation, und auch in absehbarer Zukunft ist nicht
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