BundesratStenographisches Protokoll771. Sitzung / Seite 34

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Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

                                                                                                                                     „Der Generalsekretär

                                                                                                                 für auswärtige Angelegenheiten

                                                                                                                                         Dr. Johannes Kyrle

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Harald Reisenberger                                                                                                            14. Mai 2009

Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3                         GZ: BMeiA-E1.8.33.02/0003-I.2a/2009

1017 Wien

Sehr geehrter Herr Präsident!

Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom
5. Mai 2009 (Pkt. 14 des Beschl.Prot. Nr. 17) der Herr Bundespräsident am 6. Mai 2009 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über Instrumente zur vorläufigen An­wendung von Teilen des Protokolls Nr. 14 zur EMRK erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.

Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.

Mit meinen besten Grüßen

Johannes Kyrle

Beilage“

„BUNDESMINISTERIUM FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

BMeiA-E1.8.19.07/0008-I.7/2009

Konferenz der Vertragsstaaten der Konvention zum

Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

(EMRK), Madrid, 12. Mai 2009; Verhandlungen über

Instrumente zur vorläufigen Anwendung von Teilen

des Protokolls Nr. 14 zur EMRK;

österreichische Delegation

V o r t r a g an den M i n i s t e r r a t

Am Rande der 119. Tagung des Ministerkomitees des Europarates (EuR) am 12. Mai 2009 in Madrid soll eine Konferenz der Vertragsstaaten der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) stattfinden, bei der die Voraussetzungen für eine vorläufige Anwendung von Teilen des Protokolls Nr. 14 zur EMRK geschaffen werden sollen.

Österreich ist Vertragsstaat der EMRK, BGBl. Nr. 210/1958 i.d.g.F., und hat auch Pro­tokoll Nr. 14 bereits am 23. Jänner 2006 ratifiziert. Dieses Protokoll, das Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschen­rechte (EGMR) vorsieht, erfordert zu seinem Inkrafttreten die Ratifikation durch alle Vertragsstaaten der EMRK. Die einzige noch ausstehende Ratifikation ist seit gerau­mer Zeit diejenige der Russischen Föderation, und auch in absehbarer Zukunft ist nicht


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