BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 30

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Erwin Preiner: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsich­tige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 7 bis 9 sowie 12 bis 14 jeweils unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vor­gehen.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die genannte Jahres­vor­schau des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie 2009 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zu dieser Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

10.01.311. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (12. Ärztegesetz-Novelle) (149 d.B. und 181 d.B. sowie 8122/BR d.B.)

 


Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Greiderer. Ich ersuche um den Bericht,

Ich heiße Herrn Bundesminister Dr. Stöger sehr herzlich in unserer Mitte willkommen. (Allgemeiner Beifall.)

 


10.01.55

Berichterstatterin Elisabeth Greiderer: Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (12. Ärztegesetz-Novelle), liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


10.02.45

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr ge­ehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Dr. Aigner! Werte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren wurde die Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte an den Universitäten wesentlich modernisiert und verbessert. Sie ist praxisnäher geworden.

Daher war es notwendig, praktische Tätigkeiten und das Einüben in ärztliche Tätig­keiten auch haftungsrechtlich abzusichern. Und das geschieht mit dieser Gesetzes­novelle auch weitgehend. Auch das Instrument der Lehrpraxen und deren Stellung im Rahmen der Ausbildung zur AllgemeinmedizinerIn oder FachärztIn sind attraktiver und besser geworden.

Sehr positiv finde ich, dass man registriert, was seit Langem bekannt ist, nämlich dass es Mangelfächer gibt. In einzelnen Sonderfächern der Medizin kann nicht die nötige Anzahl an ärztlichem Nachwuchs ausgebildet werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite