den Aufenthalt des Bundesministers für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll am 10. Juli 2009 in Kroatien und Betrauung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung Dr. Hahn mit dessen Vertretung
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Anfragebeantwortungen (siehe S. 3)
*****
Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„Josef Pröll BMF
Finanzminister BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. Juli 2009
GZ: BMF-010221/0987-IV /4/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 25. Sitzung des Ministerrates am 30. Juni 2009 Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. August 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen“
*****
„Josef Pröll BMF
Finanzminister BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. Juli 2009
GZ: BMF-010221/0997-IV/4/2009
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite