BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 57

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nicht ihre Zeit auf der Universität verplempern, indem sie dann ein Semester nicht abschließen können, weil das Angebot nicht gepasst hat. Also, ein Regelwerk, wie wir es hier haben, wird von unserer Fraktion begrüßt, Herr Bundesminister, nur muss es mit Leben erfüllt werden!

Dann wird sich auch Ihr Wunsch, den Sie uns hier im öffentlichen Verkehr in Wien so eindrücklich nahe bringen, erfüllen. Dann werden wir das „Eigentum“ unserer jungen Menschen, das geistige Eigentum der Republik, mehren. In diesem Sinne ersuche ich Sie darum – ganz im Sinne Ihres Slogans, Ihres Plakates. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.34


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Hahn. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


11.35.00

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Herr Prä­sident! Meine Damen und Herren! Ich möchte einige Punkte zusammenfassen; es ist ja vieles angesprochen worden.

Zunächst ist es, glaube ich, ganz wichtig, noch einmal in Erinnerung zu rufen: Es handelt sich hier um eine Novelle eines bestehenden Gesetzes, und das Wesen von Novellen ist, dass die Grundstrukturen nicht verändert werden. Es gibt auch nichts daran zu verändern. Ich habe oft genug gesagt, dass ich das für ein gutes Gesetz halte, um das wir auch international durchaus beneidet werden. Es fällt uns in Österreich aber manchmal schwer, eigenständige Leistungen, für die man international beglückwünscht wird, auch als solche zu sehen.

Das Wesentliche des UG 2002 war eine weitgehende Übertragung von Kom­petenzen vonseiten des Ministeriums an die Universitäten, Stichwort Autonomie. Wenn es heißt: Autonomie stärken, dann bezieht sich das auf die Arbeitsweise an den Universitäten selbst, denn wesentlich mehr an Autonomie, als man bereits mit dem UG 2002 in seiner Grundkonzeption übertragen hat, kann man nicht mehr übertragen. Jetzt geht es darum, diese Kultur, die eingeleitet wurde, sozusagen fortzusetzen und auch mit einem entsprechenden inneruniversitären Rahmen- und Regelwerk zu begleiten.

So haben wir beispielsweise sichergestellt, dass alle Prozesse an den Universitäten mit Fristen und Ersatzvornahmen definiert sind, sodass es nicht Monate dauern kann, die einzelne Gremien unter Umständen brauchen, um zwei Personen für irgendetwas zu nominieren. Hier sind jetzt klare Prozessschritte definiert, und die sind auch notwendig, denn die Universitäten stehen nicht nur in einem lokalen, in einem regionalen, in einem nationalen, sondern auch in einem internationalen Wettbewerb. Da geht es nicht darum, dass der Geschwindeste der Erste ist, aber man darf auch nicht der Langsamste sein, denn dann sind andere schnell am Zug, Stichwort Berufungen, wo wir etwa auch Beschleunigungen vorgenommen haben auf Wunsch der Verantwortlichen an den Universitäten.

Ich glaube, Kollege Ebner hat es angesprochen: Es hat natürlich zu dem seinerzeitigen Entwurf aus dem Herbst des Vorjahres, wo es viele Stellungnahmen gegeben hat, Veränderungen gegeben. Man muss nur sagen, fast erwartungsgemäß war das Gros der Stellungnahmen durchaus unterschiedlich. Es gilt auch hier, der Standort bestimmt den Standpunkt dessen, der die Stellungnahme abgibt. Etwa – auch das haben Sie angesprochen – die 5-Prozent-Klausel, was das Einbehalten einer Ministerreserve oder einen Gestaltungsfreiraum anbelangt, haben wir schlussendlich auf 2 Prozent


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