Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2009 – WRÄG 2009) (161 d.B. und 239 d.B. sowie 8163/BR d.B.)
9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den vorübergehenden Aufenthalt von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und Angehörigen der deutschen Bundeswehr auf dem Gebiet des jeweils anderen Staats (österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen) (76 d.B. und 255 d.B. sowie 8164/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 ist Herr Bundesrat Winterauer. – Ich bitte um die Berichte. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)
Berichterstatter Reinhard Winterauer: Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor; ich darf mich deshalb auf die Antragstellung beschränken.
Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Da auch der Tagesordnungspunkt 9 unter einem debattiert beziehungsweise behandelt werden soll, darf ich Ihnen auch den Bericht des Landesverteidigungsausschusses zum Punkt 9 zur Kenntnis bringen, nämlich über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den vorübergehenden Aufenthalt von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und Angehörigen der deutschen Bundeswehr auf dem Gebiet des jeweils anderen Staats (österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen).
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.
Zu Wort gelangt unser Altpräsident, Herr Bundesrat Reisenberger.
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