Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Bundesrätin, verzeihen Sie, dass ich Sie korrigiere: Die Saldierung wird nicht aufgehoben. Das ist ein Wunsch von gewissen Gruppierungen, die sich davon eine Stabilisierung erhoffen. Das, was wir gemacht haben beziehungsweise was wir nach Beschluss des Marktordnungsgesetzes machen werden, ist, dass wir die Saldierung verschärfen. Das heißt, jene Betriebe, die einfach viel mehr Milch produzieren, als sie dürften – also mehr, als ihnen ihre eigene Quote erlaubt –, werden stärker zur Kasse gebeten. Das heißt, die zahlen eine sogenannte Superabgabe – wobei aber dieses Geld, das wir hier einheben, leider nach Brüssel wandert. Daher waren wir gegen die Abschaffung der Saldierung: weil jetzt sozusagen unsere Bauern zahlen – auch wenn sie jetzt mehr liefern, als sie dürften –, wir aber das Geld nicht national verwenden können, sondern das geht in die EU. Und das halte ich nicht für sinnvoll, dass wir das dann abschaffen und dieses Geld nicht zur Verfügung haben.
Richtig ist, dass wir uns von der Verschärfung der Saldierung schon erwarten, dass der Anreiz, mehr zu produzieren, als die eigene Quote hergibt, einfach wegfällt – dass der betreffende Bauer eben sagt: auch wenn ich dabei einen Teil meiner Fixkosten in der Produktion abdecken würde, wird das so uninteressant, dass ich nicht überliefere – und wir damit weniger Angebot haben. Und ja, richtig – wie Sie meinen –, wir erwarten uns davon schon eine Stabilisierung des Marktes und damit eine Verbesserung der Preissituation für die Bauern.
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, und ich ersuche die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Kerschbaum, um deren Verlesung.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister, meine Frage lautet:
„Wird die Bundesregierung aufgrund Nichteinhaltung der EU-UVP-Richtlinie gegen das UVP-Verfahren für Mochovce 3 und 4 eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen?“
Präsident Erwin Preiner: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Es ist eine diesbezügliche Beschwerde bereits bei der Europäischen Kommission anhängig. Im Falle dieser Gesetzgebung ist ja die Europäische Union die Hüterin des Rechtes. Es ist nicht Angelegenheit eines Mitgliedstaates, Recht zu bewerten, sondern die Kommission hat ja ein Verfahren, das läuft, und – das ist schon richtig – dort muss auf die Einhaltung gedrängt werden.
Im Übrigen hat die Slowakei ja jetzt ein neues UVP-Gesetz beschlossen – mit 1. September, wenn ich nicht irre –, das diese Dinge berücksichtigen soll. Und daher gehen wir davon aus, dass die Europäische Union darauf achtet, dass EU-Recht eingehalten wird.
Präsident Erwin Preiner: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Es wäre halt nett, wenn auch die Bundesregierung sich die Richtlinienumsetzungen der UVP-Richtlinie in den Nachbarstaaten genauer anschauen würde und das nicht dem Land Oberösterreich überlassen würde.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite