BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 24

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Wie können Sie sich, Herr Bundesminister, diese unglaublichen Zustände erklären, da Sie als Eigentümervertreter die Aufsichtsräte der Österreichischen Bundesforste ent­senden?

 


Präsident Erwin Preiner: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Bundesrat, wie Sie wissen, be­zieht sich der Rechnungshofbericht auf die Zeit vor meiner Amtsperiode. Das soll keine Kindesweglegung sein, sondern ich möchte damit lediglich zum Ausdruck bringen, dass in der Zwischenzeit sehr wohl Maßnahmen gesetzt wurden, um das zu erfassen.

Damit hier nicht falsche Gerüchte im Raum stehen bleiben – Sie haben es nicht be­hauptet, aber man könnte es missverstehen –: Natürlich sind die Liegenschaften er­fasst. Das, was genau erfasst wurde, waren Gebäude. Bei dem, was noch nicht erfasst war, handelt es sich im Wesentlichen um Jagdhütten. Aber im Sinne einer korrekten Darstellung muss ich sagen: Ach diese wurden mittlerweile erfasst. Die Österreichi­schen Bundesforste haben, wie bekannt, neben der forstlichen Nutzung auch viele jagdliche Nutzungen, viele Jagdreviere, und diese Gebäude sind jetzt auch erfasst.

Wie gesagt, durch die elektronische Aufarbeitung soll das jetzt ganz präzise erfolgen und sichergestellt werden.

 


Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Ing. Einwall­ner.

 


Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Bundesminister, Sie ha­ben jetzt hier ausgeführt, welche Maßnahmen Sie auf technischem Gebiet getroffen haben.

Werden noch weitere Maßnahmen im Rahmen der Liegenschaftsverwaltung getroffen, um die Substanzerhaltung zu gewährleisten?

 


Präsident Erwin Preiner: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Bundesrat, laut Gesetz haben die Bundesforste die Pflicht zur Substanzerhaltung. Aber ich bin Ihnen dankbar für diese Ihre Frage, weil es gelegentlich in der öffentlichen Debatte so dargestellt wird, als ob es einen Ausverkauf von Liegenschaften der Österreichischen Bundesforste gäbe, um sozusagen Geld zu machen. Das passiert nicht!

Es ist so, dass die Bundesforste verpflichtet sind, wenn sie irgendwo Grundstücke ver­kaufen, dann anderswo welche zuzukaufen, also dafür zu sorgen, dass die Substanz erhalten wird. Da geht es vielfach um Abgrenzungen von Revieren und um den Kauf von Reviereinschlüssen, um eine bessere Jagdrevierbewirtschaftung zu gewährleisten, und um verschiedenste andere Dinge.

Mir ist es wichtig, das zu erwähnen, damit das öffentlich klar ist: Niemand hat ein Inter­esse daran – ich als Eigentümervertreter nicht und auch die Bundesregierung nicht –, die Bundesforste in der Substanz zu schmälern. Keine Frage!

Wichtig ist, dass der Einsatz der Software auch in einem Organisationshandbuch der Bundesforste zusätzlich geregelt ist – das ist sehr detailliert –, in dem die Mindestein­gaben dokumentiert sind. Es gibt auch zusätzliche Vorprüfungen und Genehmigungen durch die Stabsstellen – Immobilien, Wasser, Energie –, also viele Dinge, die sicher­stellen sollen, dass transparent und nachvollziehbar dokumentiert wird, wie Transaktio­nen über die Bühne gehen

 


Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Preineder.

 


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