BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 87

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Damit ist sichergestellt, dass diejenigen Kleinbetriebe, welche die Versorgung der Re­gionen mit Schotter sicherstellen, nicht unnötig mit bürokratischen Auflagen belastet werden. Durch die Übergangsbestimmungen sind Betriebe, die bis zum 31. Dezember schließen, nicht betroffen. Für die meisten anderen Unternehmen müssen die Unterla­gen bis zum Jahr 2013 vorgelegt werden.

Unsere Fraktion wird daher gegen beide Anträge keinen Einwand erheben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.00


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Staatssekretärin Ma­rek. – Bitte.

 


14.01.01

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur ein paar kurze An­merkungen zu dem, was von den einzelnen Rednerinnen und Rednern gesagt wurde. Der letzte Redner hat das Bergbauabfallgesetz sehr intensiv erläutert und alle Aspekte genannt.

Ich möchte nur ganz kurz auf die Rede der Frau Bundesrätin Kerschbaum eingehen. Ich habe Ihre Kritik nicht ganz verstanden, Frau Bundesrätin, denn geltendes Gesetz ist, dass alle, die durch eine Anlage möglicherweise im Recht auf Schutz des Lebens oder der Gesundheit beeinträchtigt werden, jetzt schon Parteienstellung haben. Wir ha­ben in der vorliegenden Novelle eine weitere Verbesserung vorgesehen, indem wir zu­sätzlich die von Ihnen erwähnten NGOs mit einbinden. Das heißt, es ist nicht das, was Sie gemeint haben, eine Einschränkung, sondern ganz im Gegenteil eine deutliche Besserstellung für Anrainerinnen und Anrainer, indem sie jetzt mit NGOs, mit Umwelt­organisationen – sogar mit Umweltorganisationen eines anderen Landes – entspre­chend zusammenarbeiten und kooperieren können.

Ich denke, das ist doch eine deutliche Besserstellung und nicht eine Schlechterstellung für die betroffenen Anrainer.

Frau Bundesrätin Junker, ich bin froh, dass es die Zustimmung, auch wenn sie mit einem leichten Fluchen erfolgt, gibt. Ich denke, dass es diese Novellierung durchaus braucht, gerade in einer Zeit – auch das wurde angesprochen, du selbst hast es ange­sprochen –, in der es das Vertrauen in den Finanz- und Wirtschaftsstandort Österreich beziehungsweise in den Finanzplatz insgesamt zu stärken gilt. Es geht darum, in die­sem Bereich weitere Verbesserungen zu schaffen.

Ich glaube, diese Novellierung ist eine Hilfe für die kleineren Kanzleien – darüber wur­de auch im Nationalrat debattiert –, weil es für sie möglich wird, in Wettbewerb mit gro­ßen Büros und Kanzleien zu treten. Es ist insofern eine Besserstellung, weil für alle die gleichen Rahmenbedingungen gelten und damit auch die Kunden entsprechend sicher sein können, dass, wenn sie sich für eine kleine Kanzlei als Abschlussprüfer entschei­den, die gleichen Qualitätskriterien sichergestellt sind.

Das ist ein gemeinsamer Schritt in die Zukunft und eine Stärkung des Vertrauens in den Finanzplatz und Wirtschaftsstandort Österreich – auch wenn, zugegebenermaßen, der Aufwand am Anfang ein bisserl größer sein wird. – Ich danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.03


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

 


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