BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 118

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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.10.5711. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IPR-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie das Verkehrs­opferentschädigungsgesetz geändert und das Bundesgesetz über internationa­les Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum aufgeho­ben werden (322 d.B. und 356 d.B. sowie 8189/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nunmehr zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mosbacher. Bitte um den Bericht.

 


16.11.20

Berichterstatterin Maria Mosbacher: Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht über den Beschluss des Nationalra­tes vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IPR-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie das Verkehrsopferentschädigungsgesetz geän­dert und das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum aufgehoben werden, liegt Ihnen schriftlich vor; ich be­schränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2009 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.12.3712. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Übereinkom­men des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (95 d.B. und 357 d.B. sowie 8190/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. Bitte um den Bericht.

 


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