16.34
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es handelt sich hier, wie wir schon gehört haben, um die Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus. Wir sind in Österreich, das haben wir auch schon gehört, gut gerüstet. Wir verfügen über bereits sehr gute Instrumente im Kampf gegen den Terrorismus. Ich erwähne in diesem Zusammenhang etwa nur die Bestimmungen um den § 278 StGB.
Es gibt noch einen geringen Umsetzungsbedarf beziehungsweise Anpassungsbedarf. Der ist gegeben darin, dass wir jetzt auch noch eine Bestimmung brauchen gegen die Ausbildung in einem Terrorcamp und eine Bestimmung brauchen, die uns eine Handhabe gibt gegen die sogenannten Hassprediger. Ich kann Ihnen versichern, meine Legislativsektion befindet sich diesbezüglich bereits im Endspurt. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
16.35
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die
dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben, um
ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der
Antrag ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wahl von Ausschüssen
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung. Es ist dies die Wahl von Ausschüssen.
Aufgrund der Ergebnisse der Vorarlberger und der oberösterreichischen Landtagswahl ist die Wahl von Ausschüssen erforderlich geworden.
Es liegt mir ein Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Professor Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates den
EU-Ausschuss mit 14 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf die FPÖ entfallen sowie den
Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,
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