BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 124

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16.34.27

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es handelt sich hier, wie wir schon gehört haben, um die Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus. Wir sind in Österreich, das haben wir auch schon gehört, gut gerüstet. Wir verfügen über bereits sehr gute Instrumente im Kampf gegen den Terrorismus. Ich erwähne in die­sem Zusammenhang etwa nur die Bestimmungen um den § 278 StGB.

Es gibt noch einen geringen Umsetzungsbedarf beziehungsweise Anpassungsbedarf. Der ist gegeben darin, dass wir jetzt auch noch eine Bestimmung brauchen gegen die Ausbildung in einem Terrorcamp und eine Bestimmung brauchen, die uns eine Hand­habe gibt gegen die sogenannten Hassprediger. Ich kann Ihnen versichern, meine Le­gislativsektion befindet sich diesbezüglich bereits im Endspurt. – Danke schön. (Allge­meiner Beifall.)

16.35


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um
ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.36.1913. Punkt

Wahl von Ausschüssen

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Ta­gesordnung. Es ist dies die Wahl von Ausschüssen.

Aufgrund der Ergebnisse der Vorarlberger und der oberösterreichischen Landtagswahl ist die Wahl von Ausschüssen erforderlich geworden.

Es liegt mir ein Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Professor Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundes­rates den

EU-Ausschuss mit 14 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei 7 Mitglieder und Er­satzmitglieder auf die ÖVP, 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und 1 Mit­glied und Ersatzmitglied auf die FPÖ entfallen sowie den

Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,

 


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