BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 125

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Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten,

Ausschuss für Familie und Jugend,

Geschäftsordnungsausschuss,

Ausschuss für innere Angelegenheiten,

Justizausschuss,

Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur,

Ausschuss für Verfassung und Föderalismus

jeweils mit 10 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei 5 Mitglieder und Ersatzmitglie­der auf die ÖVP, 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und 1 Mitglied und Er­satzmitglied auf die FPÖ entfallen, neu zu wählen.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung neu gewählt.

Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen; diese gelten damit als gewählt.

16.37.5614. Punkt

Wahl der vom Bundesrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nunmehr aufgrund der er­gänzten Tagesordnung zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Es ist dies die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern für den Ständigen gemein­samen Ausschuss im Sinne des § 9 des Finanzverfassungsgesetzes 1948.

Diese Wahl ist ebenfalls aufgrund der Ergebnisse der Vorarlberger und der oberös­terreichischen Landtagswahl erforderlich geworden.

Es liegt mir hierzu der Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Professor Albrecht Ko­necny, Kolleginnen und Kollegen vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates den genannten Ausschuss mit 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wo­bei 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf die FPÖ entfallen, neu zu wählen.

Nach der Geschäftsordnung dieses Ausschusses sind die Mitglieder und Ersatzmitglie­der vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss. Entsprechende Wahlvor­schläge der Fraktionen liegen mir vor. Diese lauten auf:

Mitglieder:

Von der ÖVP vorgeschlagen: Georg Keuschnigg aus Tirol, Gottfried Kneifel aus Ober­österreich, Edgar Mayer aus Vorarlberg, Josef Saller aus Salzburg, Dr. Andreas Schni­der aus der Steiermark und Sonja Zwazl aus Niederösterreich.

Von der SPÖ vorgeschlagen: Ana Blatnik aus Kärnten, Karl Boden aus Niederöster­reich, Mag. Wolfgang Erlitz aus der Steiermark, Manfred Gruber aus Salzburg, Josef Kalina aus Wien und Wolfgang Sodl aus dem Burgenland.

 


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