BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 23

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Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Frau Kollegin! Schon meine Vorgän­gerinnen haben reagiert, indem das Budget für Frauenberatungsstellen in den letzten Jahren kräftig erhöht wurde, weil der Bedarf da ist. Wir sehen gerade auch in diesem Jahr, in dem die Wirtschaftskrise voll durchschlägt, dass die Beratungszahlen steigen.

Es ist gelungen, bei den Budgetverhandlungen auch dieses Mal das Frauenbudget im Allgemeinen – was natürlich fast zur Hälfte das Förderbudget betrifft – um 14 Prozent zu erhöhen. Das heißt, die Frau Innenministerin und ich konnten gemeinsam – mit je 300 000 € mehr an Budget – die Gewaltschutzeinrichtungen, die Interventionsstellen gegen Gewalt nicht nur absichern, sondern auch weitere Regionalstellen ausbauen.

Für das nächste Jahr sind von meiner Seite weitere Erhöhungen vorgesehen. Das kann aber nur im Gleichklang mit dem Innenministerium geschehen. Da stehen wir in Verhandlung. Ich bin fest davon überzeugt, dass es gelingen wird, auch für nächstes Jahr eine kleine Steigerung zustande zu bringen. Die 7 Prozent, die gefordert sind, können es nicht werden, das wird sich nicht ausgehen. Aber es wird doch so sein, dass die Opferschutzeinrichtungen abgesichert sind.

 


Präsident Erwin Preiner: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Welche Verbesserungen konnten im Opferschutzbereich außer den Maßnahmen, die Sie bisher angesprochen haben, noch erzielt werden?

 


Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Minister.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich darf auf das Zweite Gewaltschutzgesetz verweisen, das seit 1. Juni 2009 in Kraft ist. Es war zwölf Jahre nach dem ersten Gewaltschutzgesetz von 1997 einfach an der Zeit, Nachbesserungen vorzunehmen, um den Opferschutz noch mehr auszubauen. Ich möchte nur die zentralen Punkte nennen, die im Zweiten Gewaltschutzgesetz bein­haltet sind.

Es gibt einen neuen Straftatbestand bei fortgesetzter Gewaltausübung. Das heißt, die Summe von Gewaltausübungen wird in Zukunft ausschlaggebend dafür sein, wie Ver­urteilungen aussehen.

Wir haben aufgrund vieler Gespräche mit Opferschutzeinrichtungen die einstweilige Verfügung von drei auf sechs Monate ausgeweitet, weil es oft so ist, dass Frauen nach drei Monaten ihr Leben noch nicht wirklich im Griff haben und selbst entscheiden wol­len oder können, ob sie sich mit dem Täter noch einmal in Verbindung setzen können, ob sie ihn wieder in die Wohnung lassen werden und so weiter. Diese Verlängerung von drei auf sechs Monate, diese Abkühlungsphase für Frauen, die wichtig ist, um ihr Leben neu zu orientieren, ist ein wichtiger Punkt.

Weiters wurde das Betretungsverbot von zehn Tagen auf zwei Wochen verlängert, um durch diesen ersten Schritt nach Wegweisung des Täters zu ermöglichen, dass diese zwei Wochen genutzt werden können. Dann muss man um eine einstweilige Verfügung bei Gericht ansuchen, und dann wirken die drei oder sechs Monate.

Auch die Ausweitung des Rechts auf psychosoziale Prozessbegleitung auf den Zivil­prozess – nicht nur auf den Strafprozess – wurde beschlossen. – Das sind die zentra­len Punkte.

Mit 1. Jänner 2010 wird eine Novelle zum Strafvollzugsgesetz in Kraft treten, durch die die Opfer, wenn sie einen Antrag stellen, informiert werden, wenn die Täter aus der Haft entlassen werden. Ich glaube, dass das auch ein wichtiger Schritt in Richtung Op­ferschutz sein wird. (Bundesrätin Kemperle: Herzlichen Dank!)

 


Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Junker.

 


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