Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Die Gewaltschutzzentren werden ja jetzt sehr positiv unterstützt, und das ist auch sehr wichtig. Aber wir haben noch ein zweites Problem, und das sind die zwangsverheirateten Frauen, denen durch das Wegweiserecht nicht geholfen ist.
Meine Frage ist: Wann kommt die immer geforderte Notwohnung für Zwangsverheiratete? Sie brauchen schließlich besonderen Schutz und können in den normalen Frauenhäusern nicht unterkommen.
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin sehr dankbar für diese Frage, denn es ist nicht nur im Regierungsübereinkommen festgeschrieben, dass wir diese Notwohnung einrichten sollen, sondern es ist auch mein persönlicher Wunsch, dass wir das so schnell wie möglich machen. Es geht ja auch sehr oft um minderjährige Frauen, um Mädchen, die im Alter zwischen 14 und 17 oder 18 Jahren leider zwangsverheiratet werden. Die Finanzierung dieser Notwohnung für von Zwangsheirat Betroffene funktioniert auch nur im Gleichklang mit der Frau Innenministerin. Das kann ich allein nicht schaffen. Der Opferschutz schreibt auch vor, dass wir das gemeinsam zu tragen haben, und da sind wir noch in Verhandlungen.
Für meine Seite habe ich im Budget für die Erhaltung der Notwohnung 150 000 € budgetiert, aber es wäre notwendig, dass beide Ressorts je 150 000 € zur Verfügung stellen. Überdies brauchen wir noch zirka 80 000 €, um die Wohnung überhaupt einrichten zu können. Diesbezüglich habe ich schon bei der Frau Familienstaatssekretärin „angedockt“, wenn ich so sagen darf, weil mein Zugang der ist, dass es sich da um minderjährige Frauen – oder in dem Fall Mädchen – handelt, weshalb ich mir durchaus vorstellen könnte, dass die Errichtungskosten eventuell das Familienstaatssekretariat trägt und die fortlaufenden Kosten im Gleichklang Innenministerium und Frauenministerium.
Wie gesagt, da sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir es nächstes Jahr zustande bringen können, dass diese Notwohnung eingerichtet wird, die ich für dringend notwendig erachte.
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Podgorschek.
Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, können Sie mir Auskunft darüber geben, ob auch Frauen mit sogenanntem Migrationshintergrund in Gewaltschutzzentren betreut werden? Und wenn ja, wie hoch ist der Prozentsatz dieser betroffenen Frauen?
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wenn ich es richtig im Kopf habe, sind es ungefähr ein Drittel aller von Gewalt betroffenen Frauen, die Migrationshintergrund haben. Es kommt ganz darauf an, ob sie jetzt in eine Frauenberatungseinrichtung gehen und dort um Hilfe bitten, in eine spezielle Einrichtung für Frauen mit Migrationshintergrund, wo ich auch jedes Jahr über 50 Projekte und Einrichtungen fördern kann und darf, oder ob es Frauenhäuser sind. Es ist auch nach den Bundesländern unterschiedlich, aber im Schnitt, über ganz Österreich gerechnet, ist es ungefähr ein Drittel, exponiert in Ballungsräumen. In Wien ist die Zahl durchaus höher.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Schennach.
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, zur Diskussion von vorhin betreffend Zwangsehen darf ich nur auf ein sehr beispielhaftes System verweisen, das es zwischen Dänemark und Schweden gibt, da es, glaube ich, nicht nur um Wohnungen geht, sondern auch um neue Identitäten und damit neue Lebensentwürfe – eine Wohnung allein genügt nicht!
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