BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 42

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Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geschätzte Frau Bundesmi­nisterin, ein wesentlicher Beitrag zu einer Verwaltungsreform mit dem Ziel, auch mehr Verwaltungseffizienz zu erreichen, wäre ein modernes und aktuelles Dienstrecht.

1717/M-BR/2009

„Wann ist mit ersten Ergebnissen zu einem neuen Dienstrecht für öffentlich Bedienste­te basierend auf einer starken Eigen- und Führungsverantwortung, Ergebnisorientie­rung, Leistungshonorierung und eines geänderten Einkommensverlaufes zu rechnen?“

 


Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: In der Tat, Herr Kollege, ist das auch die herausforderndste Aufgabe, vor der ich in der nächsten Zukunft stehe. Und vor mir haben das auch schon einige begonnen. – Be­gonnen haben wir nämlich auch schon, wollte ich Ihnen berichten. Wir haben natürlich schon Vorarbeiten gemacht, und es laufen gerade drei Arbeitsgruppen im engsten Ein­vernehmen mit den Sozialpartnern, und zwar:

Arbeitsgruppe 1: „Schutz der Rechtsstaatlichkeit vor willkürlichem, unbilligem Ein­fluss“ – so haben wir es genannt. Da geht es natürlich im Wesentlichen um öffentlich-rechtlich/privatrechtlich und auch um die Frage: Wie soll sich in Zukunft der öffentliche Dienst präsentieren? – Es sind mittlerweile ein Drittel aller Beschäftigten, die Vertrags­bedienstete sind, und noch zwei Drittel, die pragmatisierte Beamte und Beamtinnen sind. In einigen Bereichen würde ich es auch für die Zukunft so sehen, dass wir die Pragmatisierung nicht aufheben sollten. Für andere Bereiche versuchen wir ja schon laufend zu harmonisieren, gerade auch in der letzten Dienstrechts-Novelle. So ist zum Beispiel ein Unfall, wenn er auf dem Dienstweg passiert, jetzt auch für Vertragsbe­dienstete beziehungsweise für alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten ein Arbeitsun­fall, also ein Dienstwegunfall in dem Sinn.

Also es ist auf der einen Seite anzugleichen an die Privatwirtschaft selbst und auf der anderen Seite zu harmonisieren zwischen Vertragsbediensteten und Beamtinnen/Be­amten. Das erfolgt schon, aber trotzdem, es ist eine maximal herausfordernde Ge­schichte, ein einheitliches modernes, flexibles Dienstrecht – wo man sich das Diszipli­narrecht anschauen muss, den Versetzungsschutz anschauen muss – zu kreieren. – So viel zur Arbeitsgruppe 1.

Arbeitsgruppe 2: natürlich „Bauprinzipien einer zukünftigen Besoldung“. Ich denke, ein Dienstrecht umzubauen macht nur dann mehr Sinn, wenn man auch eine Besoldungs­reform für alle im öffentlichen Dienst Tätigen durchführt. Das heißt, die Kurve allein zu kippen ist es nicht. Ich möchte auch den Jungen höhere Einstiegsgehälter geben, da­mit sie in der Zeit, in der sie es brauchen, auch mehr haben. – Das ist die zweite Ar­beitsgruppe.

Und – am einfachsten –: „Aus- und Fortbildung“. Wie kann man rotieren, wechseln im öffentlichen Bereich? Diese Aus- und Fortbildungsgruppe ist schon am weitesten fort­geschritten.

Wir werden jetzt das Lehrer-/Lehrerinnendienstrecht herausschälen aus dem Gesamt­komplex, weil hier sehr großer Handlungsbedarf besteht. Sie wissen, glaube ich, ge­nauso gut wie ich, dass in den nächsten acht Jahren fast die Hälfte aller im Lehrberuf Tätigen in Pension gehen wird und wir da sehr schnell reagieren müssen, wenn wir das wollen mit „Kurve kippen“ und höheren Einstiegsgehältern. – Kein zusätzliches Geld da, keine Signale an mich als Beamtenministerin. Wie können wir es trotzdem schaf­fen, den Beruf attraktiv zu machen, höhere Einstiegsgehälter zu bezahlen – und auch noch, dass es sich selbst finanziert?

 


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