BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 51

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Ich bin persönlich auch froh und glücklich darüber, dass es mir möglich war, im zweiten Halbjahr 2009 als Präsident des Bundesrates zu wirken. Ich bedanke mich daher auch sehr herzlich beim Burgenländischen Landtag und bei Landeshauptmann Hans Niessl.

Letzten Endes möchte ich mich auch bei meiner Familie bedanken und mich zugleich dafür entschuldigen, dass ich in den letzten sechs Monaten nicht allzu viel zu Hause war.

Geschätzte Damen und Herren, abschließend danke ich noch einmal für Ihre Unter­stützung, wünsche uns allen für den verbleibenden heutigen Plenartag noch interes­sante, zielführende Debatten, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

10.50

10.50.56Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Erwin Preiner: Kolleginnen und Kollegen! Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortung 2519/AB beziehungsweise jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungs­recht des Bundesrates unterliegen, beziehungsweise jenes Schreibens des Bundesmi­nisters für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG zum Abschluss eines Protokolls be­treffend Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen mit der Regierung der Ukraine sowie der Mitteilungen des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundeskanzlers Werner Faymann am 7. und 8. beziehungsweise am 10. und 11. sowie am 17. und am 18. Dezember 2009 innerhalb jeweils eines EU-Mitgliedstaates beziehungsweise des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich von 15. bis 19. Dezem­ber 2009 innerhalb eines EU-Mitgliedslandes und Wahrnehmung seiner Angelegenhei­ten am 18. Dezember 2009 gemäß Artikel 73 Abs. 3 B-VG durch die Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographi­schen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungs­recht des Bundesrates unterliegen:

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013) (480 und 578/NR der Beilagen),

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (579/NR der Beilagen).

*****

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG:

                                                                                         „BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN

                                                                                                                                                           Josef Pröll

                                                                                                                                                   Finanzminister

Herrn Präsident des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament

1017 Wien                                                                                              Wien, am 17. Dezember 2009

                                                                                                             GZ: BMF-010221/3010-IV/4/2009

 


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