Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Asylgerichtshofgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz und das Militärberufsförderungsgesetz 2004 geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2009) (488 d.B. und 533 d.B. sowie 8221/BR d.B. und 8224/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Josef Saller: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Asylgerichtshofgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz und das Militärberufsförderungsgesetz 2004 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Zwanziger. – Bitte. (Bundesrat Perhab: Was ist das jetzt: BZÖ oder FPÖ?)
11.08
Bundesrat Peter Zwanziger (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Herr Präsident! Werte Kollegen! Frau Ministerin! Ich gehe nur kurz auf die Ausführungen des Kollegen Dönmez ein: Selbstverständlich wird es in Kärnten einen Ausschuss geben, einen Untersuchungsausschuss (Bundesrat Stadler: Geh?!), und da wird sich das Ganze aufklären. Natürlich machen wir das dann in aller Ruhe; das wird nicht einfach abgedreht so wie in Wien, sondern bei uns wird es zur vollen Aufklärung kommen. (Ruf: Und Leiter ist dann der Scheuch?! – Weitere Zwischenrufe.) – Natürlich! Bei uns wird es sicher Verantwortliche geben, das ist ganz klar. (Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.)
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